Vertretung des Vorstandes
Zur Zeit ist es laut Satzung nicht möglich, dass Vorstände ihre Stimmen in Gremien delegieren. Allerdings wäre dies in einigen Situationen sehr sinnvoll. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise ein Vorstand zwei Ämter inne hat, also gleichzeitig Bezirks- und Stammesvorstand ist. In diesem Fall kann er nämlich bei der Bezirksversammlung nur eine der beiden Stimmen wahrnehmen. Letzten Endes erhällt also der Stamm, der den Beziksvorstand stellt einen Nachteil wenn der Vorstand die Stimme des Bezirksvorstandes wahrnimmt, da eine Vorstandsstimme des Stammes verfällt. Außerdem kann es dazu führen, dass (wenn es mit der Beschlussfähigkeit eh schon eng ist) die Beschlussfähigkeit nicht gewährleistet ist.
Mein Vorschlag wäre folglich (auf Stammes- und Bezirksebene) Vorstandsstimmen in Gremien delegierbar zu machen.
Alexander Berg Verifiziert ist dagegen
Hallo, ich finde man sollte sich mal überlegen, welche Konsequenz das delegieren von Vorstandsstimmen hat. Endweder delegiert man sie in einer Versammlung die man selbst zu leiten hat oder aber in einer Versammlung in der man "normales" Mitglied der Versammlung ist. Ersteres finde ich ein absolutes unding. Sowas ginge in meinen Augen gar nicht. Was die andere Situation anbelangt sehe ich das auch eher kritisch. Seine Stimme zu delegieren bedeutet ja nicht nur bei Antrag XY dafür oder dagegen stimmen zu können, sondern auch: - erweiterung des Antragsrechtes auf Personen die nicht direkt demokratisch legitimiert sind, - erweiterung des Mitgliedkreises einer Versammlung auch in nicht-öffentlichen Teilen, - ...
Am kritischsten sehe ich es aber im bezug auf die Nachhaltigkeit von Versammlungsbeschlüssen. Die Mitglieder einer Versammlung sind dafür verantwortlich deren Beschlüsse zu tragen und die Umsetzung vorran zu treiben. Versammlungen sind das höchste beschlussfassende Organ in unserem Verband. Ich bin der Meinung, dass wenn man Vorstandsstimmen delegieren könnte, dadurch eine gewisse Wertigkeit einer Versammlung abnimmt und die Nachhaltigkeit verloren gehen könnte. Eine Versammlung braucht eine verlässliche kontinuität auf die Verlass ist.
Aber jetzt mal ehrlich: Wann würde es denn vorkommen, dass ich meine Stimme als z.B. StaVo auf der Bezirksversammlung delegieren müsste:
Ich werde unvorhergesehen Krank. --> Passiert. Aber man ist ja hoffentlich nicht alleine im Vorstand. Hier auf die schnelle die Stimme an jemanden zu delegieren, nur damit sie wahrgenommen wird, finde ich falsch.
Ich habe noch über ein anderes Amt eine Stimme in der Versammlung. --> Gut, hier haben wir schonmal kein Problem mit der Beschlussfähigkeit, da ich trotzdem dort mitgezählt werde. Nun muss ich mich aber entscheiden durch welche Brille ich meine Entscheidung treffe oder an Diskussionen teilnehme. Das muss ich aber in solch einem Falle immer. Es ist nun mal halt auch manchmal ein Interessenskonflikt StaVo und BeVo gleichzeitig zu sein. Das sollte man sich aber auch überlegen wenn man sich in diese Situation begibt. Hier die Stimme als StaVo delegieren zu können finde ich problematisch. Ich delegiere halt nicht nur das Handheben für mich, sondern auch das mitreden und mitarbeiten in Versammlungen. Nach der Versammlung muss ich nun auch das Verhalten meines "Vertreters" als StaVo in meinem Stamm verteidigen/vertreten, obwohl ich vllt. als BeVo anders gehandelt habe. In diese Situation möchte ich eigentlich niemanden bringen. Oder aber mein Vertreter mit meiner StaVo-Stimme verhält sich in Abstimmungen und Diskussionen genauso wie ich in meiner Rolle als BeVo. Na super. Da kann ich auch direkt 2 mal meine Hand heben...
Ich hoffe, ihr konnten meinen Gedanken folgen, wenn nicht, fragt bitte :-)
GP Alex