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    Frederik Wohlleben · angelegt
     

    Nachdem wir über eine Bundessatzung reden finde ich es schwer hier eine generelle Aussage zu treffen. Die Strukturen in Bezirken/Stämmen sind so individuell, dass eine Festlegung auf einen bestimmten Personenkreis nicht zielführend sein kann. Allerdings gehe ich mal davon aus, dass der Entsprechene Vorstand in der Lage ist nach eigenem Ermessen eine geeignete Person zu finden.