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    Daniel Götz Verifiziert · angelegt
     

    Auf welche Ebene beziehst Du Dich dabei? In der Praxis wäre das - in der aktuellen Konstellation - hauptsächlich für die Stammes- und Bezirksebene anwendbar, da soweit ich weiß alle Diözesanverbände und der Bund jeweils Rechts- und Vermögensträger haben und die Finanzentscheidungen dann ohnehin dort getroffen werden und nicht in den Versammlungen. Wenn es so einen "e.V." gibt, werden größere Ausgaben üblicherweise durchaus von der Mitgliederversammlung des e.V.s diskutiert. Wenn wir daran grundsätzlich etwas ändern wollen, würde ich das fast eher bei den Versammlungen diskutieren und dort das Verhältnis Versammlung und zugehöriger Rechts- und Vermögensträger näher beleuchten.