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Laut Ziffer 128 der derzeitigen Satzung sind Finanzfragen ja vertraulich zu behandeln wenn es von der Versammlung gewünscht ist (Ausschluss der Öffentlichkeit).
Nun stellt sich ja zuerst einmal die Frage wie dies z.Zt. umgesetzt wird und vor allem was wir "zu verbergen haben"?
Warum sollte sich der Vorstand (und auch die Versammlung, die den Haushalt ggf. Verabschiedet/gebilligt hat) nicht gegenüber den anderen Mitgliedern der Gruppierung verantworten müssen?
Frederik Wohlleben
Laut Ziffer 128 der derzeitigen Satzung sind Finanzfragen ja vertraulich zu behandeln wenn es von der Versammlung gewünscht ist (Ausschluss der Öffentlichkeit).
Nun stellt sich ja zuerst einmal die Frage wie dies z.Zt. umgesetzt wird und vor allem was wir "zu verbergen haben"?
Warum sollte sich der Vorstand (und auch die Versammlung, die den Haushalt ggf. Verabschiedet/gebilligt hat) nicht gegenüber den anderen Mitgliedern der Gruppierung verantworten müssen?