Finanzen: Du sagst das eine Pflicht zu einem Finanzbericht sich aus dem allg. Vereinsrecht ergibt. Hilf mir bitte auf die Sprünge, denn ich finde dazu keine einschlägige Norm. Aus § 63 III AO kann es in jedem Fall nicht abgeleitet werden, da ja mit diesem keine Puplizitätspflicht einher geht und es dann auch nur als gemeinnützig anerkannte Vereine betreffen würde.