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Für Bezirks- und Stammesebene finde ich das aber absolut übertrieben, da es ein riesiger Aufwand ist, den wir den ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern zumuten, und es leicht ist, bei der entsprechenden Versammlung beim Finanzbericht nachzufragen oder sich gar als Kassenprüfer wählen zu lassen. Dieses Recht können auch Eltern wahrnehmen.
Ganz so einfach ist das nicht. Gemäß der Satzung (Art. 128) ist der Finanzbericht nämlich nicht-öffentlich. Das heißt die Eltern (bis auf die zwei Vertreter des Elternbeirats) dürften gar nicht anwesend sein.
Wenn man die Satzung an dieser Stelle ändern und auch den Finanzbericht grundsätzlich öffentlich behandeln würde, wäre schon mehr Transparenz geschafft.
Fabian Lipp
Ganz so einfach ist das nicht. Gemäß der Satzung (Art. 128) ist der Finanzbericht nämlich nicht-öffentlich. Das heißt die Eltern (bis auf die zwei Vertreter des Elternbeirats) dürften gar nicht anwesend sein.
Wenn man die Satzung an dieser Stelle ändern und auch den Finanzbericht grundsätzlich öffentlich behandeln würde, wäre schon mehr Transparenz geschafft.