1-2 von 2
Sortieren:
    2
    tobas · angelegt
     

    Gem. §§ 27 I, 40 BGB kann die Satzung des Rechtsträgers entsprechend modifiziert werden. So das also nicht die Mitgliederversammlung des e.V. bestimmt wer Vorstand wird.

    1
    tobas · angelegt
     

    Gem. §§ 27 I, 40 BGB kann die Satzung des Rechtsträgers entsprechend modifiziert werden.