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    Hannes Pukrop Verifiziert · angelegt
     

    Aus Punkt 9 und dem dazugehörigen Kommentar in der Satzung geht hervor, dass auch Inhaber von Vorstandsämtern mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Ich bin aber auch gegen diesen kategorischen Ausschluss - es wird individuelle Situationen geben, in denen nur U18-Jährige für das Amt kandidieren. Üblicherweise gibt es ja auch nicht unglaublich viele, die sich engagieren - und dann sollte man Leute nicht bremsen, welche die Zeit und das Engagement einbringen wollen.