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Stammesvorstand unter 18


Wir hatten heute bei unserer Stammesversammlung die Diskussion ob Ein Rover, 17 Jahre alt, Stammesvorstand werden kann. Gibt es da eine Altersgrenze? Falls ja bin ich dafür das man diese herabsenkt.


Diskussionen

  • Frederik Wohlleben ist dagegen
    +9

    Erstens sollte der Vorstand aus rein praktischen Gründen ein Leiter sein und damit (wie jeder Leiter in der DPSG) über 18. Zweitens übernimmt der Stammesvorstand ja auch aeschäftsführende Aufgaben die ein beschränkt Geschäftsfähiger (sprich unter 18 jähriger) nicht wahrnehmen kann.

    • Auch Minderjährige können Vereinsvorstand werden. Eine Beschränkung ergibt sich nicht aus dem Gesetz. (Reuter in Münchner Kommentar zum BGB § 26 Rz. 6) Wäre auch sinnwiedrig. Denn wenn der Minderjährige im Rahmen der Vereinsvertretung tätig wird benötigt er doch gerade nicht den Schutz der §§ 106 ff BGB.

      • Dem stimme ich - mit zwei Einschränkungen - zu. In der vereinsrechtlichen Literatur wird als Voraussetzung noch die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters gefordert, weil dem Vorstandsmitglied auch durch seine Tätigkeit auch entsprechende Pflichten erwachsen (vgl. Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, Rn. 404; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, Rn. 253; Burhoff, Vereinsrecht, Rn. 250 - der sogar noch stärkere Einschränkungen macht). Zum anderen sagt unsere Satzung in Ziff. 9, dass die Inhaber von Leitungsämtern - und dazu gehört auch der Vorstand - das 18. Lebensjahr vollendet haben sollen (vgl. dazu auch den Satzungskommentar).

  • Jörg Engelbach Verifiziert ist dagegen
    +5

    Die aktuelle Satzung sagt nichts darüber aus. In den Zeiten der Diskussionen um Kindermitbestimmung wurde die Möglichkeit beschrieben, dass Vorstandsmitglieder auch minderjährig sein können. Aber: Stämme sind nicht rechtsfähige Vereine. Der Vorstand eines Vereines muss diesen gem. § 26 BGB rechtlich vertreten. Dies kann aber nur durch voll geschäftsfähige Personen geschehen, also Volljährige (ab 18). Mindestens ein Vorstandsmitglied müsste also volljährig sein und hätte dann automatisch die Geschäftsführung gem. Ziffer 32 der Satzung inne. Unabhängig davon finde ich es extrem schwierig, wie ein Vorstand, der unter 18 Jahre alt ist, einen Stamm leiten soll, in dem (hoffentlich) nur Menschen Leiter sind, die mindestens 18 Jahre alt sind. (Themen: Berufung von Leitern, Leitung der Leiterrunde, Beratung und Ausbildung von Leitungsteam) Wird ein solcher Vorstand ernst genommen?

    • Christopher Bisping Verifiziert
      +2

      Wir hatten das bei uns im Stamm schon, die Leute, die gewählt wurden, wurden auch ernst genommen. Hat auch gut funktioniert, und das obwohl wir relativ groß sind (200 Mitglieder). Solange es nicht nur U18-jährige sind, kann der Stamm dann ja auch vertreten werden. Auch das Argument mit den Leitern zieht bei uns nicht wirklich, da die Leute, die 18 oder älter sind, meistens schnell verschwinden wegen nem Studium oder ähnlichem. Also müssen bei uns zwangsläufig auch die Rover ran und sowohl die als auch die Kinder finden es gut.

    • Christopher Bisping Verifiziert
      +1

      Wir hatten das bei uns im Stamm schon, die Leute, die gewählt wurden, wurden auch ernst genommen. Hat auch gut funktioniert, und das obwohl wir relativ groß sind (200 Mitglieder). Solange es nicht nur U18-jährige sind, kann der Stamm dann ja auch vertreten werden. Auch das Argument mit den Leitern zieht bei uns nicht wirklich, da die Leute, die 18 oder älter sind, meistens schnell verschwinden wegen nem Studium oder ähnlichem. Also müssen bei uns zwangsläufig auch die Rover ran und sowohl die als auch die Kinder finden es gut.

    • Wegen der Ernstnahme: Natürlich wird der ernst genommen. Er muss ernst genommen werden, denn schließlich wurde er von der Stammesversammlung gewählt. Dann den Stammesvorstand nicht ernst zu nehmen würde doch gegen unser demokratisches Verständnis gehen, oder?

      • Jörg Engelbach Verifiziert
        +4

        Hm. Mal realistisch: Ist das nicht eine Traumvorstellung? Nicht nur innerhalb eines Stammes, sondern vor allem auch außerhalb? Ich bin lange genug im Geschäft in der innerkirchlichen Interessensvertretung. Dort wird jeder unter gefühlten 40 Jahren nicht ernst genommen. Natürlich kann ein Stamm sich einen minderjährigen Vorstand wählen. Aber ob er sich damit einen Gefallen tut?

        • In der Realität kenne ich aber auch Leute die ernst genommen werden weil sie, überspitzt, immer die ersten beim Sektempfang bei den wichtigen Leuten stehen und die letzten sind die das Klo putzen. Versteht ihr was ich meine. Mir ist jemand der jung und engagiert ist lieber als einer der "Postengeil" sich Stammesvorstand nennen möchte, der aber ernst genommen würde. Und weil das eine Sache ist die voll Personenabhängig ist sollte man sich das nicht verbauen in dem man generell sagt unter 18 geht nicht, sondern man sollte diese Entscheidung der Versammlung überlassen.

  • Marcel Ebert Verifiziert ist dagegen
    +2

    Ich finde eine Person, die nicht einmal volljährig ist, sollte keinesfalls die Aufgabe des Stammesvorstands übernehmen. Dass man erst mit 18 geschäftsfähig ist, ist durchaus richtig, aber meiner Meinung nach eher zweitrangig. Zu den Aufgaben des Vorstands zählt aber auch mehr als die Kassenführung oder das Einladen und Moderieren von Stammesversammlungen. Als Stammesvorstand hat man Verantwortung. Kann ein Minderjähriger, oder ein gerade 18-jähriger diese Verantwortung überhaupt übernehmen ? Ich denke nicht.

  • Jörg Schoel Verifiziert ist dagegen
    +2

    Satzung: ja/nein BGB Ja/nein: Das mag ja alles sein und ist ja ganz Nett, aber Inhaltich ist ein 17 jähiger Rover und soll seine Roverzeit ausleben und genießen (siehe Ordnung). Gleichzeitig Rover und Stavo geht nicht wegen möglichen Überschneidungen und Interressenkonflikten. Ich persönlich finde es sogar falsch wenn ein 18/19 Jähriger Stavo wird.

  • Hannes Pukrop Verifiziert ist dafür
    +2

    Aus Punkt 9 und dem dazugehörigen Kommentar in der Satzung geht hervor, dass auch Inhaber von Vorstandsämtern mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Ich bin aber auch gegen diesen kategorischen Ausschluss - es wird individuelle Situationen geben, in denen nur U18-Jährige für das Amt kandidieren. Üblicherweise gibt es ja auch nicht unglaublich viele, die sich engagieren - und dann sollte man Leute nicht bremsen, welche die Zeit und das Engagement einbringen wollen.

    • Satzungskommentar hab ich nicht gesehen. Danke für die Klarstellung. Wobei der ja nicht bindend ist, oder wurde der von einer BV beschlossen?

      • Achim Köhler Verifiziert ist dafür
        +1

        Der Satzungskommentar ist nur eine "Arbeitshilfe" und wurde NICHT von der Bundesversammlung beschlossen.

    • Achim Köhler Verifiziert ist dafür
      +1

      In den Stämmen der Pfadfinderinnenschaft Sankt Georg (PSG) ist seit vielen Jahren immer ein Vorstandsmitglied ein Kind oder ein Jugendlicher (unter 18). Was ich bisher gehört habe, klappt das sehr gut. Im übrigen wäre das auch im Sinne des Gesetzgebers, der im Sozialgesetzbuch (Bundesgesetz) SGB VIII die Selbstverwaltung der Jugendverbandsarbeit durch die Jugendlichen selbst vorschreibt. "Jugend leitet Jugend" ist nicht nur ein Prinzip der Deutschen Jugendbewegung, sondern auch im Sinne von Baden-Powell...

  • Sabrina Herden Verifiziert ist dafür
    +1

    Wenn der andere Stammesvorstand volljährig ist, denke ich kann in Ausnahmefällen (man hat niemand anderen) der andere auch unter 18 sein. Was will man machen, wenn man nur einen hat, der es machen will und er nicht volljährig ist.

  • Es gibt in der DPSG Satzung keine Altersgrenze. Also muss man sie auch nicht runter setzen. :-)

    • Marcel Ebert Verifiziert ist dagegen
      +1

      Eine Altersgrenze ist nicht direkt schriftlich festgehalten, allerdings darf man frühstens mit 18 Jahren Mitglied der Leiterrunde sein und daher auch mit frühstens 18 Jahren Vorstand werden. Ob das in diesem Alter Sinn macht, sei mal dahin gestellt.

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