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Das Votum ist schon jetzt in der Satzung vorhanden (vgl. beispielsweise Art. 51 und 57 für den Bezirk und 105 (2)).
Die Amtszeit ist auch schon auf drei Jahre begrenzt (wobei Wiedervorschlag möglich ist) (Art. 105 (2))
Fabian Lipp
Das Votum ist schon jetzt in der Satzung vorhanden (vgl. beispielsweise Art. 51 und 57 für den Bezirk und 105 (2)). Die Amtszeit ist auch schon auf drei Jahre begrenzt (wobei Wiedervorschlag möglich ist) (Art. 105 (2))