Falls eine Versammlung nicht beschlussfähig ist, ist gemäß Punkt 110 der Satzung die Versammlung beim nächsten Termin automatisch beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (bzgl. der Punkte, die schon bei der ersten Versammlung abgestimmt werden sollten).
Deshalb sehe ich hier keinen Bedarf. Im Gegenteil würde man so den Entscheidungen die Legitimation entziehen.