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Ich finde es gut, dass diesbezüglich in alle Richtungen gedacht werden soll und auch der Bundesvorstand dies unterstützt. Nichts desto trotz ist die Zusammensetzung der Vorstände bislang abschließend in der Satzung geregelt. Dass der Bundesvorstand die Satzung eines DV genehmigen muss heißt hier lediglich, dass er die Vereinbarkeit mit der Satzung des Verbandes prüft (ausfüllen, nicht widersprechen). Wenn es sich aus dem Prozess des Strukturwandels ergibt, könnte man die Regelungen der Satzung entsprechend öffnen.
Dennis Müller Verifiziert
Ich finde es gut, dass diesbezüglich in alle Richtungen gedacht werden soll und auch der Bundesvorstand dies unterstützt. Nichts desto trotz ist die Zusammensetzung der Vorstände bislang abschließend in der Satzung geregelt. Dass der Bundesvorstand die Satzung eines DV genehmigen muss heißt hier lediglich, dass er die Vereinbarkeit mit der Satzung des Verbandes prüft (ausfüllen, nicht widersprechen). Wenn es sich aus dem Prozess des Strukturwandels ergibt, könnte man die Regelungen der Satzung entsprechend öffnen.