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Vorstandsteam


Im Diözesanverband Limburg hat in den letzten Jahren eine intensive Diskussion über Strukturen und Funktionärsposten stattgefunden. Einer der Höhepunkte war der Leiterkongress im Februar 2012. Eines der Ergebnisse war die Aussetzung der Bezirksebene für zunächst 3 Jahre und die Implementierung verschiedener Mitwirkungsmöglichkeiten von Stammesvorständen auf Diözesanebene. Ein Antrag, der aus dem Leiterkongress an die Diözesanversammlung heraus erfolgte, schlug auch ein neues Vorstandsmodell vor. Der Antrag wurde vertagt, bis die Implementierung der Mitwirkung der Stammesvorstände erfolgt ist. Ich möchte ihn aber gerne hier inklusive der Begründung als Diskussionsbeitrag posten und bin auf die Reaktionen sehr gespannt:

„Für den Wirkungskreis des Diözesanverbandes Limburg wird folgende Neuregelung zur Zusammensetzung von Vorständen getroffen: Ein Vorstand besteht aus einem gleichberechtigten Team von zwei bis fünf Personen, die für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Im Vorstand sollen Frauen und Männer vertreten sein. Ein Vorstandsmitglied soll Priester oder Diakon sein oder über eine kirchliche Beauftragung zur Ausübung des Kuratenamtes verfügen. Der Vorstand vereinbart untereinander einen Geschäftsverteilungsplan, der in geeigneter Form bekannt zu geben ist. In den Versammlungen und Leitungen, in denen der jeweilige Vorstand vertreten ist, hat er eine Anzahl von Stimmen, die der Personenzahl im Vorstandsteam entspricht, maximal aber 3 Stimmen. Die Stimmen können von jedem Mitglied des Vorstandsteams wahrgenommen werden."

Begründung:

  • Die betroffenen Gliederungen der DPSG erhalten die Möglichkeit, je nach ihrer jeweiligen Situation ein arbeitsfähiges Vorstandsteam zusammen zu stellen. Die anfallende Arbeit kann auf die Schultern von ggf. mehr als die bisher möglichen drei Vorstandsmitglieder verteilt werden. Hilfskonstruktionen wie ein erweiterter Vorstand oder ein/e Vorstandsreferent/in, die mitarbeiten aber nicht mitbestimmen dürfen und die beispielsweise notwendig sind, weil das Kuratenamt nicht oder nur pro Forma besetzt ist, entfallen.
  • In allen Gruppen und Gruppenleitungen der DPSG wird Wert auf Teamarbeit gelegt. Durch die Vorschrift, dass ein Vorstandsteam aus mindestens zwei Personen bestehen muss, gilt dies auch für die Vorstände. Alleinherrschaften werden vermieden.
  • Es ist möglich sich ggf. bewusst als Team zur Wahl zu stellen und damit auch mehr mitarbeitswillige Personen als bisher einzubinden.
  • Gliederungen, denen eine geschlechtsparitätische Besetzung des Vorstandes wichtig ist, können diese durch die geschlechtsparitätische Besetzung eines beispielsweise vierköpfigen Vorstandsteams erreichen. Durch die bisherige Dreiköpfigkeit des Vorstandes ist eine Geschlechtsparität nicht herzustellen, da der Kurat oder die Kuratin ja kein geschlechtsloses Wesen ist.
  • Eine Verpflichtung zur paritätischen Besetzung besteht nicht. Es soll sich aber darum bemüht werden, dass Frauen und Männer im Vorstandsteam vertreten sind.
  • Gliederungen, denen es trotz intensiver Suche nicht möglich ist, einen geeigneten Kandidaten oder eine geeignete Kandidatin für das Kuratenamt zu gewinnen, sind nicht wie bisher verpflichtet den Vorstand auf zwei Mitglieder zu reduzieren.
  • Der Vorstand bleibt auch voll arbeitsfähig, wenn das Kuratenamt nur pro Forma besetzt ist um so beispielsweise den Ortspfarrer einzubinden.
  • Durch die Begrenzung der Stimmenzahl des Vorstandes auf drei Stimmen verschieben sich die Gewichtungen in Versammlungen und Leitungen nicht. Die Notwendigkeit von Stimmdelegationen, die bisher zwar auch nicht möglich waren, entfällt durch die Aufhebung der Stimmbindung an ein konkretes Vorstandsmitglied. Durch flexible Vergabe der maximal drei Stimmen innerhalb des Vorstandsteams ist eine Mitarbeit besser abgesichert.
  • Durch die Neuregelung haben die Gliederungen der DPSG die Möglichkeit, je nach ihrem Bedarf in ihrer konkreten Situation flexibel ein arbeitsfähiges Vorstandsteam zusammen zu stellen. Die Starrheit der bisherigen Regelung erwies sich oft nicht als hilfreich und zielführend.
  • Flexibel auf unterschiedliche Bedarfe zu reagieren entspricht der allgemeinen Entwicklung. Ähnlich flexible Regelungen zur Zusammensetzung von Vorständen finden sich beispielsweise in den Satzungen oder Ordnungen von VCP (keine konkrete Zahl), BdP (drei bis fünf), BDKJ (bis zu sechs), KJG (bis zu vier) oder Kolping (mindestens sechs).

Diskussionen

  • EvaM ist dafür
    +5

    Die gelebten Bezeichnungen "Team" und "Delegation" haben sich bei uns im Stamm vor Ort bewährt, weil ehrenamtliche Tätigkeiten neben dem Hauptberuflichen sonst aufgrund der zahlreichen Anforderungen auf der Strecke blieben; man sollte jedoch aufpassen, dass durch eine neue Satzungsform nicht überbürokratisiert und -verwaltet wird und die Strukturen möglichst flexibel für die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten halten. Kirche und kirchennahe Organisationen laufen sonst Gefahr, in Strukturdebatten "am Leben vorbei" zu versinken und das wertvolle Ehrenamt zurückzuschrecken - immerhin zählen die in ihrer Freizeit mit Herzblut engagierten Stammesmitglieder eine Menge. Auf mehrere Schultern verteilt, lässt sich aus meiner Erfahrung vieles stemmen und die jeweiligen Neigungen und Fähigkeiten können individuell eingebracht werden.

    • Stephan Bertelsbeck Verifiziert ist dafür
      +3

      Ich kann EvaM nur zustimmen. Bei uns im Stamm ist es bereits gelebte Realität, daß der Vorstand aus 5 Personen besteht. Dies funktioniert hervorragend und hat sich gut bewährt. Die Arbeit kann sinnvoll auf mehrere Schultern verteilt werden, ohne das einer das Gefühl hat, überlastet zu sein. Die o.g. Regelung ist flexibel und läßt den Stämmen/Bezirken die Möglichkeit selbst zu entscheiden, wie groß der jeweilige Vorstand sein sollte. Auch wird das Problem gelöst, daß oft kein Kandidat für das Kuratenamt gewonnen werden kann und der Vorstand dann unvollständig bleibt. In diesem Falle kann zumindest ein weiterer Vorstand ohne Kuratenfunktion den Vorstand ergänzen. Evtl.kann die Amtszeit dieses Vorstandes begrenzt werden, um interessierten für das Kuratenamt einen EInstieg zeitnah zu ermöglichen.

  • Fraglich ist ob wir das Konzept der einheitlichen Struktur aufgegeben werden soll. Also ob jede Ebene des Verbandes denselben Aufbau haben soll.

    Wichtigstes Argument für den einheitlichen Aufbau: Im gesamten Bundesgebiet ist klar was ein Vorstand/Versammlung/Referent darf, kann und wie er legitimiert ist. Der Bund kann zudem sicherstellen das formell demokratische Grundsätze und Mitgliederpartizipation herrschen.

    Wichtigstes Argument dagegen: Look at the Stamm. Durch Eigengestaltung des Aufbaus kann ein Stamm die eigenen Probleme in griff bekommen. Und es besteht die Chance das es auch mal einen Satzungsentsprechenden Stamm gibt. (Ich habe noch nie einen Stamm gesehen der tatsächlich für jede Stufe eine Elternversammlung macht wo delegierte Eltern in eine Gesamtelternversammlung gesandt werden.) Außerdem ist die formelle Sicherstellung der Partizipation nichts wert, wenn sie niemand kontrollieren kann. (Der DV hat noch nie die Rechtmäßigkeit von Bezirksversammlungsbeschlüssen geprüft.)

    • Jörg Engelbach Verifiziert
      +1

      An den Zuständigkeiten des gesamten Vorstandes und der Zusammensetzung der wählenden Versammlungen ändert sich durch den Vorschlag nichts. Auf konkrete Situationen vor Ort kann aber flexibler eingegangen werden

      • Das ist richtig, aber dennoch gibt es das Konzept der gleichen Struktur auf allen Ebenen auf, dass ein Vorstand immer drei Mitglieder hat.

        • Jörg Engelbach Verifiziert
          +4

          Um den konkreten Situationen vor Ort gerecht zu werden, soll genau dies verändert werden. Und um die Gewichtungen innerhalb der "höheren" Ebenen nicht zu verändern, bleibt es bei drei Stimmen für den Vorstand, unabhängig davon, wieviel Mitglieder er über drei hat.

  • Bernd Nerzak Verifiziert ist dafür
    +2

    Mit der Ausnahme das ich bei unserem Verband nicht von Funktionärsposten sprechen möchte und das ich die "Aussetzung" der Bezirksebene nicht gut finde ...

    ... enthält der Vorschlag einen (Diöz-)Vorstand so aufzustellen wie in dem Antrag oben beschrieben für mich sehr viel Gutes. Ich bin gespannt wie das weiter von Euch und hier in der Diskussion beurteilt wird und denke das dieses Model auch für andere Ebenen taugt.

    • Tobias Baum Verifiziert ist dafür
      +2

      Ok, der Begriff Funktionärsposten ist nicht so schön, aber die Bezirksebene "auszusetzen" ist völlig legitim. In Diözesen, die so wenige Stämme haben, dass es keinen Sinn macht Bezirke zu gründen, ist dies sogar so vorgesehen.

      Ansonsten finde ich die Idee auch sehr gut. Bei uns im Stamm gibt es aktuell ebenfalls einen Vorstand, der aus 5 Personen besteht. Allerdings haben wir noch eine feste verteilung der Aufgaben und Stimmberechtigungen. Es macht die Sache aber deutlich einfacher für Alle.

  • Clemens Putschli Verifiziert ist dafür
    +1

    Ich finde diesen Vorschlag sehr gut, jedoch sollte ab Bezirksebene die Verpflichtung zur paritätischen Besetzung weiterhin bestehen.

    • Tim Bender Verifiziert ist dafür
      +1

      Zumal die Bildung eines Vorstandsteams die Härte der Parität stark abmildert, da man nicht alleine ist wenn sich keine geeignete Kandidatin bzw. Kandidat findet.

  • Vielen Dank für die rege Diskussion hier, das ist total super und freut uns sehr! Zur besseren Auswertung der Argumente, möchte ich jedoch ermutigen, eure Vorschläge (im Sinne dieses Tools) zu konkretisieren und sogar ggf. aus einer Diskussion heraus neu zu formulieren. Dieses Online-Tool bietet die Möglichkeit, konkreten Vorschlägen zuzustimmen oder sie abzulehnen. Je stärker ein Vorschlag befürwortet wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Bundesversammlung die Satzung an der entsprechenden Stelle auch ändern wird. Auf diese Diskussion bezogen könnte das z.B. bedeuten, die konkreten Vorschläge zu machen:

    • Vorstandsteam mit flexibler Besetzung von 2-5 Personen oder

    • jeder Stamm/Bezirk/DV soll seine Vorstandszusammensetzung selbst bestimmen oder

    • mehr Leute in den Vorstand

    oder ...

    Vielen Dank! /AB

  • Kann das eine Diözese überhaupt regeln? M.E. sieht das die Satzung nicht vor.

    • Jörg Engelbach Verifiziert
      +1

      Im Rahmen unseres Diskussionsprozesses zu den Strukturen im Diözesanverband hatten wir vom Bundesvorstand auch im Hinblick auf den gesamtverbandlichen Prozess keine Denkverbote und die Zusage erst einmal alles ausprobieren zu können.

      • Auch der Bundesvorstand hat diesbezüglich auch keine Kompetenz einem DV eine andere Regelung zu erlauben.

        • Jörg Engelbach Verifiziert
          +2

          Doch. Gemäß Ziffer 130 der Satzung der DPSG schon.

          • Dennis Müller Verifiziert
            +1

            Ich finde es gut, dass diesbezüglich in alle Richtungen gedacht werden soll und auch der Bundesvorstand dies unterstützt. Nichts desto trotz ist die Zusammensetzung der Vorstände bislang abschließend in der Satzung geregelt. Dass der Bundesvorstand die Satzung eines DV genehmigen muss heißt hier lediglich, dass er die Vereinbarkeit mit der Satzung des Verbandes prüft (ausfüllen, nicht widersprechen). Wenn es sich aus dem Prozess des Strukturwandels ergibt, könnte man die Regelungen der Satzung entsprechend öffnen.

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