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Ich habe noch keine Versammlung außer auf Bundesebene erlebt, auf der es nicht gelebte Praxis ist, dass jede/r Anwesende mitreden darf, ob DPSGler, Gast aus dem Ausland oder dem Förderverein oder einfach nur ein Gruppenkind, das eben keine Stimme hat. Daher fände ich eine positive Formulierung in der Satzung durchaus angebracht und realistischer. Soll heißen, die Versammlung muss Rederecht nicht erst gewähren, sonder kann es entziehen, wenn nötig. Das wäre meiner Meinung nach der so oft zitierten "gelebten Praxis" entsprechend.
Eva Kopic Verifiziert ist dafür
Ich habe noch keine Versammlung außer auf Bundesebene erlebt, auf der es nicht gelebte Praxis ist, dass jede/r Anwesende mitreden darf, ob DPSGler, Gast aus dem Ausland oder dem Förderverein oder einfach nur ein Gruppenkind, das eben keine Stimme hat. Daher fände ich eine positive Formulierung in der Satzung durchaus angebracht und realistischer. Soll heißen, die Versammlung muss Rederecht nicht erst gewähren, sonder kann es entziehen, wenn nötig. Das wäre meiner Meinung nach der so oft zitierten "gelebten Praxis" entsprechend.