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Rederecht für Gäste


Auf jeder Versammlung sollte jeder Gast Rederecht haben, bis von der Versammlung etwas anderes beschlossen wird.

Bisher muss Gästen der Versammlung, die in ihrer Funktion nicht Teil der Satzung sind (beratend oder stimmend) formal das Rederecht gesondert eingeräumt werden.

Beispiel: Landesvorstand in Bayern auf Diözesanversammlungen; Bischof oder kirchlicher Vertreter (nicht BDKD); Bürgermeister auf Stammesversammlungen; Ehemalige DPSGler ohne Funktion...


Diskussionen

  • wtobi ist dagegen
    +7

    Bisher haben Gäste kein Rederecht, es kann ihnen aber jederzeit erteilt werden. Nach diesem Vorschlag hätten Gäste Rederecht, es könnte ihnen aber entzogen werden.

    Ich finde den aktuellen Zustand besser und würde ihn beibehalten, weil es einfacher und schöner ist, einfach am Anfang der Versammlung kurz zu sagen, dass Gäste Rederecht haben, als (falls nötig) Gästen das Rederecht abzuerkennen.

  • Achim Köhler Verifiziert ist dagegen
    +3

    Wenn eine Versammlung es für sinnvoll erachtet, dann kann sie den anwesenden Gästen jederzeit Rederecht einräumen (auch per Beschluss für die ganze Versammlung oder pauschal allen Gästen). Ich denke, wir können darauf vertrauen, dass die Mitglieder der Versammlung das selbst bestens einschätzen können.

    • Daniel Götz Verifiziert
      +5

      Ich würde vermuten, dass der Vorschlag darauf abzielt, einen sinnvollen Default-Wert in die Satzung zu schreiben. Dazu kann man sich Ziffer 127 mal anschauen zwecks verändern. Wenn man es ganz genau nimmt, dürften Nicht-DPSGler garnicht teilnehmen. Aber das wird zumindest nirgendwo überprüft und wäre z.B. im Fall von Eltern an der Stammesversammlung auch eher kontraproduktiv. Insofern ist das zumindest ein Fall, bei dem Satzung und gelebte Praxis auseinander laufen. Ein spannender Punkt....

      • Frederik Wohlleben ist dafür
        +9

        Zur Zeit kennt die Satzung nur 2 Stufen der Öffentlichkeit: 1. Zulassung aller DPSG-Mitglieder 2. Zulassung aller Mitglieder der Versammlung

        Ich wäre für ein 3-stufiges Modell:

        1. Zulassung der "wirklichen" Öffentlichkeit, also alle Interessierten incl. Eltern (Default-Wert)

        2. Zulassung aller DPSG-Mitglieder der jeweiligen Gruppierung und Mitglieder der Versammlung ("nicht-öffentliche" Sitzung z.B für Finanzen)

        3. Zulassung aller Mitglieder der Versammlung (für Personaldebatten)

        Natürlich sollte es der Versammlung freigestellt werden die "Vertraulichkeitsstufe" auch zu anderen Zeitpunkten (mit Begründung!) anzupassen.

    • Eva Kopic Verifiziert ist dafür
      +3

      Ich habe noch keine Versammlung außer auf Bundesebene erlebt, auf der es nicht gelebte Praxis ist, dass jede/r Anwesende mitreden darf, ob DPSGler, Gast aus dem Ausland oder dem Förderverein oder einfach nur ein Gruppenkind, das eben keine Stimme hat. Daher fände ich eine positive Formulierung in der Satzung durchaus angebracht und realistischer. Soll heißen, die Versammlung muss Rederecht nicht erst gewähren, sonder kann es entziehen, wenn nötig. Das wäre meiner Meinung nach der so oft zitierten "gelebten Praxis" entsprechend.

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