Zur Zeit kennt die Satzung nur 2 Stufen der Öffentlichkeit: 1. Zulassung aller DPSG-Mitglieder 2. Zulassung aller Mitglieder der Versammlung
Ich wäre für ein 3-stufiges Modell:
Zulassung der "wirklichen" Öffentlichkeit, also alle Interessierten incl. Eltern (Default-Wert)
Zulassung aller DPSG-Mitglieder der jeweiligen Gruppierung und Mitglieder der Versammlung ("nicht-öffentliche" Sitzung z.B für Finanzen)
Zulassung aller Mitglieder der Versammlung (für Personaldebatten)
Natürlich sollte es der Versammlung freigestellt werden die "Vertraulichkeitsstufe" auch zu anderen Zeitpunkten (mit Begründung!) anzupassen.