Frederik Wohlleben ist dafür
+9

Zur Zeit kennt die Satzung nur 2 Stufen der Öffentlichkeit: 1. Zulassung aller DPSG-Mitglieder 2. Zulassung aller Mitglieder der Versammlung

Ich wäre für ein 3-stufiges Modell:

  1. Zulassung der "wirklichen" Öffentlichkeit, also alle Interessierten incl. Eltern (Default-Wert)

  2. Zulassung aller DPSG-Mitglieder der jeweiligen Gruppierung und Mitglieder der Versammlung ("nicht-öffentliche" Sitzung z.B für Finanzen)

  3. Zulassung aller Mitglieder der Versammlung (für Personaldebatten)

Natürlich sollte es der Versammlung freigestellt werden die "Vertraulichkeitsstufe" auch zu anderen Zeitpunkten (mit Begründung!) anzupassen.