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Meiner Meinung nach ist die Möglichkeit des Verzicht auf das eigene Stimmrecht ein falsches Signal an die Vorstände.
Wenn bereits die Möglichkeit geschaffen wurde, auf sein Stimmrecht zu verzichten, sehen es einige Vorstände als Legitimation an, auf einer Versammlung zu fehlen und macht es Ihnen einfacher, einen Termin zu "schwänzen", denn sie behindern ja nicht die Bezirksarbeit, sie wollen es ja nur fördern.
Die Leute, die jetzt eh schon keine Lust auf die Bezirksarbeit haben, denen wird es auch egal sein, ob die Versammlung beschlussfähig ist. Die werden sich vermutlich nicht die Mühe machen, euch eine schriftliche Absage zu schicken.
Ich sehe dabei die Gefahr, dass immer mehr Leute sich dann "entschuldigen" lassen und am Ende nur noch die Ebenenleitung dasitzt.
Vielleicht kann man das in eurem Fall ja so machen, um einem zweiten Treffen zu entgehen, dass ihr direkt in eurer ersten Einladung eine zweite formale Einladung anhängt, falls die erste Versammlung nicht beschlussfähig ist. Die findet dann einfach eine halbe Stunde nach dem ersten Termin statt.
Jan Pi ist dagegen
Meiner Meinung nach ist die Möglichkeit des Verzicht auf das eigene Stimmrecht ein falsches Signal an die Vorstände. Wenn bereits die Möglichkeit geschaffen wurde, auf sein Stimmrecht zu verzichten, sehen es einige Vorstände als Legitimation an, auf einer Versammlung zu fehlen und macht es Ihnen einfacher, einen Termin zu "schwänzen", denn sie behindern ja nicht die Bezirksarbeit, sie wollen es ja nur fördern.
Die Leute, die jetzt eh schon keine Lust auf die Bezirksarbeit haben, denen wird es auch egal sein, ob die Versammlung beschlussfähig ist. Die werden sich vermutlich nicht die Mühe machen, euch eine schriftliche Absage zu schicken. Ich sehe dabei die Gefahr, dass immer mehr Leute sich dann "entschuldigen" lassen und am Ende nur noch die Ebenenleitung dasitzt.
Vielleicht kann man das in eurem Fall ja so machen, um einem zweiten Treffen zu entgehen, dass ihr direkt in eurer ersten Einladung eine zweite formale Einladung anhängt, falls die erste Versammlung nicht beschlussfähig ist. Die findet dann einfach eine halbe Stunde nach dem ersten Termin statt.