-16

Verzicht auf Stimmrecht


Stimmberechtigte Mitglieder von Versammlungen sollten schriftlich den Verzicht auf Ausübung ihres Stimmrechtes gegenüber einer Versammlung/Sitzung (1x Termin) erklären können. Sofern dies geschieht, reduziert sich die Gesamtheit der Wahlberechtigten und die Beschlussfähigkeit erhöht sich. Die Verzichtserklärung ist bei jeder Versammlung/Konferenz etc. erneut vorab zu leisten.

Begründung: Es ist schade, wenn z.B. in einem Bezirk sich teilweise Stämme völlig aus der Bezirksarbeit heraustun. Dies ist aber die freie Entscheidung der Stämme. Leidtragende sind dann die anderen Stämme. Besonders bei den Versammlungen und Konferenzen scheitert die Beschlussfähigkeit häufig an dem Fehlen der stimmberechtigten Mitglieder. Das hat zur Folge, dass alle Teilnahmewilligen immer wieder zu einer zweiten Versammlung/Konferenz kommen müssen, weil die erste nie beschlussfähig ist. Das kostet Kraft und Zeit, die man gut anderweitig in die Verbandsarbeit investieren könnte. Kurz gefasst: Wenn jemand keinen Bock auf Versammlungen/Konferenzen etc. hat oder er/sie absehbar nicht zur Sitzung kommen kann, so sollte er zumindest den Verzicht auf die Ausübung seines Stimmrechtes erklären können und somit zumindest die anderen durch Erhöhung der Wahrscheinlichkeit einer Beschlussfähigkeit unterstützen können. Ob er/sie dies tun, ist natürlich seine/ihre freie Entscheidung, man kann sich also auch bewusst dagegen entscheiden.


Diskussionen

  • wtobi ist dagegen
    +6

    Ich finde nicht, dass es die freie Entscheidung der Stämme ist, sich aus der Bezirksarbeit rauszuhalten. Zwei Sachen müssen oder zumindest sollten die Stämme meiner Meinung nach tun. Erstens den Kindern ermöglichen, an Bezirksaktionen teilzunehmen. Zweitens die Stimmen an der Bezirksversammlung wahrnehmen.

    Und daher sendet man ein falsches Signal, wenn man eine Möglichkeit gibt, auf sein Stimmrecht formal zu verzichten.

    • Fulle Verifiziert
      +2

      A) Es geht nicht GEGEN die Bezirksarbeit, sondern ist FÜR eine funktionierende Bezirksarbeit.

      B) Es geht nicht um die Bezirksarbeit, sondern um Versammlungen und Konferenzen allgemein.

      C) Du gehst von einem Idealzustand z.B. von einem funktionierenden Bezirk aus. In meinem Bezirk müssen wir sämtliche Konferenzen und Versammlungen immer doppelt abhalten, weil die erste Sitzung nie beschlussfähig ist. Und wir haben SEHR VIEL versucht, um alle anderen Stämme zu einer Teilnahme zu motivieren. Was hilft es also, wenn sie formal stimmberechtigt sind, aber nie erscheinen? Die anderen Stämme, die sich für einen Bezirk einsetzen, sind mehr als genervt und verlieren die Lust daran, sich für den Bezirk einzusetzen.

      D) Es ist kein falsches Signal, denn sie müssten den Verzicht jedes mal neu schriftlich formulieren bzw. natürlich auch von der Versammlungsleitung angesprochen werden. Und vielleicht ergibt sich dadurch noch einmal viel mehr die Fragestellung, ob man sich aus einer Versammlung heraushalten will und kann. Es fordert nämlich eine Entscheidung der Mandatsträger ein, anstatt einfach nur nicht zur Sitzung hinzugehen - es nimmt das Stimmrecht vielmehr ernst.

      • Jan Pi ist dagegen
        +4

        Meiner Meinung nach ist die Möglichkeit des Verzicht auf das eigene Stimmrecht ein falsches Signal an die Vorstände. Wenn bereits die Möglichkeit geschaffen wurde, auf sein Stimmrecht zu verzichten, sehen es einige Vorstände als Legitimation an, auf einer Versammlung zu fehlen und macht es Ihnen einfacher, einen Termin zu "schwänzen", denn sie behindern ja nicht die Bezirksarbeit, sie wollen es ja nur fördern.

        Die Leute, die jetzt eh schon keine Lust auf die Bezirksarbeit haben, denen wird es auch egal sein, ob die Versammlung beschlussfähig ist. Die werden sich vermutlich nicht die Mühe machen, euch eine schriftliche Absage zu schicken. Ich sehe dabei die Gefahr, dass immer mehr Leute sich dann "entschuldigen" lassen und am Ende nur noch die Ebenenleitung dasitzt.

        Vielleicht kann man das in eurem Fall ja so machen, um einem zweiten Treffen zu entgehen, dass ihr direkt in eurer ersten Einladung eine zweite formale Einladung anhängt, falls die erste Versammlung nicht beschlussfähig ist. Die findet dann einfach eine halbe Stunde nach dem ersten Termin statt.

        • Genau. Wenn man die Möglichkeit bietet, auf seine Stimmrecht zu verzichten, sagt man dadurch letztlich, dass es in Ordnung ist, auf sein Stimmrecht zu verzichten. Und das ist falsch.

        • Fulle Verifiziert
          +1

          Da es scheinbar immer wieder falsch verstanden wird: Es geht mir nicht um die konkrete Situation im Bezirk! Es ist eher eine grundsätzliche Sache.

          Grundsätzlich sollten alle Stimmberechtigten freiwillig an einer Versammlung teilnehmen. Diejenigen die es nicht interessiert, werden so oder so nicht kommen. Mein Vorschlag beinhaltet nur die Möglichkeit sich vorab noch einmal um die "Fehlenden" zu bemühen. Solange keine Stellvertretung möglich ist, bietet der Vorschlag insofern auch die Möglichkeit, die Beschlussfähigkeit mit einer Verzichtserklärung zu unterstützen bzw. zu erhöhen. Der Vorschlag mit der "Doppel-Einladung" ist nicht satzungskonform, da ein entsprechender Zeitraum zwischen den einzelnen Terminen liegen muss. Ansonsten könnte jede Versammlung ständig gegen den Willen der nichtanwesenden Mitglieder eine Beschlussfähigkeit herbeiführen.

          • Das mit der Doppel-Einladung ist Unsinn und nicht in Ordnung, das stimmt.

            Aber ob jetzt auf die konkrete Situation bezogen oder allgemein: Ich finde, es ist die Aufgabe des Stammesvorstands, den Stamm im Bezirk zu vertreten. Deswegen halte ich die Idee nicht für gut.

      • Ok, ich hab tatsächlich Bezirksarbeit und Versammlungen und Konferenzen vermischt. Aber das hatte seinen Grund.

        Mir fällt nämlich kein anderer Grund ein, wieso Stämme regelmäßig nicht an Bezirksversammlungen teilnehmen, außer dem Grund, dass sie keine Lust auf Bezirksarbeit und Bezirksaktionen im allgemeinen haben. Ok, vielleicht noch, dass sie eine Abneigung gegen Versammlungen und Konferenzen haben, oder so...

        Aus welchem Grund nehmen denn bei euch die Stämme nicht teil?

        • Fulle Verifiziert
          +1

          Es gab wohl in der Vergangenheit (vor mehr als 7 Jahren) irgendwann einmal Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenenheiten. Obwohl mehrfach versucht wurde, wieder alle Stämme mit ins Boot zu holen und Kontakt aufzunehmen, so ist dies doch immer wieder leider gescheitert.

          • Na gut, aber dafür kann es nicht die Lösung sein, in der Satzung zu verankern, dass die Stämme gar nicht an der Bezirksversammlung teilnehmen müssen, wenn sie keine Lust haben.

            Da muss man irgendwie diese Meinungsverschiedenheiten aus dem Weg schaffen. Es ist doch Unsinn, am Symptom (nicht beschlussfähige Bezirksversammlungen) rumzudoktern, anstatt die Ursache anzugehen.

            Ok, wahrscheinlich habt ihr das schon ausgiebig versucht. Trotzdem halte ich deinen Vorschlag nicht für sinnvoll.

  • Fulle Verifiziert
    +1

    Worin seht Ihr die Nachteile bei diesem Vorschlag? Anscheinend finden ja einige den Vorschlag nicht gut. Vielleicht erläutert Ihr auch Euer Votum? Dann kann man sich mit den verschiedenen Argumenten auseinandersetzen.

    • Nachteile sind:

      a) Es wird dadurch signalisiert, dass nicht mehr erwartet wird, dass die Stammesvorstände ihre Stämme im Bezirk vertreten.

      b) Es wird versucht, ein Problem zu lösen, indem man versucht, das Symptom zu beheben. Dadurch wird das Problem aber nicht gelöst, im Gegenteil eher verdeckt oder gar verschlimmert.

      c) Entscheidungen im Bezirk wären nicht mehr ausreichend legitimiert.

      Zu a): Es ist Aufgabe des Stammesvorstands, seinen Stamm im Bezirk zu vertreten. Es kann natürlich vorkommen, dass man mal keine Zeit hat, oder dass ein Stamm gerade so sehr mit sich selbst beschäftigt ist, dass er keine Zeit für den Bezirk hat, oder vielleicht auch, dass der Vorstand eines Stammes persönliche Differenzen mit dem Bezirksvorstand hat und er deshalb nicht an der Bezirksversammlung teilnehmen will. Aber das sind Sachen, die ja (hoffentlich) nur kurz andauern und nur einen Stamm betreffen. Das Problem ist ja, wenn viele Stämme nicht kommen und damit die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist. Das führt....

      zu b) Wenn regelmäßig so viele Stämme nicht zur Bezirksversammlung kommen, dann liegt da irgendwas im Argen. Das Problem muss irgendwie gelöst werden. Ob es jetzt persönliche Differenzen sind, ob die Stämme nicht einverstanden damit sind, wie die Bezirksversammlungen ablaufen, ob die Stämme generell keine Lust auf Bezirksarbeit haben... was auch immer. Dieses Problem muss gelöst werden. Wenn man den Stämmen signalisiert, dass es in Ordnung ist, wenn sie fernbleiben, dann ist das meiner Meinung nach falsch und kann (je nach Ursache des Fernbleibens) das Problem auch noch verstärken. Jedenfalls wird das Problem dadurch aber verdeckt, weil es ja nicht mehr unangenehm auffällt, wenn zu viele Stämme fehlen.

      zu c) Das kann natürlich jetzt schon vorkommen, aber eben nur über die Hürde einer zweiten Versammlung.

Versionen


    1. Sie können einen Vorschlag unterstützen oder ablehnen.

    2. Und ihn in Ihre Beobachtungsliste aufnehmen.

    3. Informationen über den Vorschlag einsehen...

    4. ...Schlagworte für diesen Vorschlag hinzufügen...

    5. ...oder den Vorschlag mit anderen per Facebook, Google+ oder Twitter teilen.

    6. Kommentare können Sie nicht nur bewerten...

    7. ...sondern auch dazu verfasste Antworten einsehen...

    8. ...selbst eine Antwort zu einem Argument schreiben...

    9. ... und neue Argumente einbringen.

    10. Oder aktiv den Vorschlag mitgestalten und Alternativen einbringen.