Daniel Götz Verifiziert
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Die Frage nach dem Antragsrecht für alle hatten wir in diesem Jahr auch auf der Bundesversammlung. Von "Hilfe dann haben wir haufenweise unsinnige Anträge" bis "nur wenn es Leuten wichtig ist, machen sie sich den Aufwand, einen Antrag zu schreiben und dann sollten wir ihn auch beraten". Wir haben uns in die Diskussion entschlossen, dies im DV Bamberg einfach mal an der Diözesanversammlung 2014 auszuprobieren. Da darf jedes DPSG-Mitglied der Diözese Anträge stellen. Meine Vermutung ist aktuell: der gefürchtete Antragssturm bleibt aus.

Das hängt aber für mich vielmehr mit Versammlungskultur als mit Satzungstext zu sammen: Wenn alle Mitglieder Anträge schreiben dürfen und da wirklich mal offensichtlicher Unfug dabei ist, dann muss eine Versammlung auch trauen, bei so einem Antrag auf Nichtbefassung zu plädieren bzw. so einen Antrag ohne Diskussion abzulehnen. Insbesondere braucht man undurchdachte Initiativanträge nicht unbedingt auf die Tagesordnung aufnehmen. An der nächsten Versammlung hat sich das Thema dann erledigt oder es kommt ein sauberer Antrag. Dann wird sich das sehr schnell einpendeln und es braucht kein Quorum.