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Meine Erfahrung aus verschiedenen Stammesversammlungen zeigt, dass genau diese Handhabe eh schon gängige Praxis ist und zwar teilweise durchaus berechtigt und durchdacht. Es muss jedoch klare Vorgaben geben, die in allen Stämmen gegeben sein muss: Das Verhältnis von Erwachsenen zu Kindern und Jugendlichen, die generelle Beteiligung an der Stammesversammlung, Mehrheitenregelungen, Antragsregelungen etc. über die Einigkeit in der DPSG herrschen sollte. Ebenso sollten diese Punkte stärker durchgesetzt und "kontrolliert" werden.
Christoph Fromont Verifiziert ist dafür
Meine Erfahrung aus verschiedenen Stammesversammlungen zeigt, dass genau diese Handhabe eh schon gängige Praxis ist und zwar teilweise durchaus berechtigt und durchdacht. Es muss jedoch klare Vorgaben geben, die in allen Stämmen gegeben sein muss: Das Verhältnis von Erwachsenen zu Kindern und Jugendlichen, die generelle Beteiligung an der Stammesversammlung, Mehrheitenregelungen, Antragsregelungen etc. über die Einigkeit in der DPSG herrschen sollte. Ebenso sollten diese Punkte stärker durchgesetzt und "kontrolliert" werden.