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Flexibilität von Strukturen ist sicherlich ein Ziel des ganzen Prozesses.
Ich denke aber, man muss sich genau anschauen, worfür Regelungen da sind. Ich greife mal beispielsweise die Einladungsfrist zur Stammesversammlung heraus. Für die schreibt unsere bisherige Satzung nur eine Mindestfrist von 2 Wochen vor. Du kannst also beliebig vorher einladen, aber die zwei Wochen sind eine Schutzbestimmung: Stell dir vor, dass z.B. die Rover und Leiter am Samstag Mittag auf die Idee kommen irgendetwas sauteures beschaffen zu wollen oder einen bestimmten Kandidaten zum Vorstand wählen zu wollen und beschließen für den Sonntag morgen um 9 Uhr (natürlich am selben Wochenende) eine Stammesversammlung einzuberufen in der Hoffnung, dass nur die Anwesenden überhaupt Zeit haben und somit keiner etwas dagegen hat. Hier kommen die 2 Wochen ins Spiel und somit haben alle Mitglieder der Versammlung zumindest eine Chance auch an ihr teilzunehmen.
Ansonsten kann ich mir das durchaus vorstellen.
Daniel Götz Verifiziert
Flexibilität von Strukturen ist sicherlich ein Ziel des ganzen Prozesses. Ich denke aber, man muss sich genau anschauen, worfür Regelungen da sind. Ich greife mal beispielsweise die Einladungsfrist zur Stammesversammlung heraus. Für die schreibt unsere bisherige Satzung nur eine Mindestfrist von 2 Wochen vor. Du kannst also beliebig vorher einladen, aber die zwei Wochen sind eine Schutzbestimmung: Stell dir vor, dass z.B. die Rover und Leiter am Samstag Mittag auf die Idee kommen irgendetwas sauteures beschaffen zu wollen oder einen bestimmten Kandidaten zum Vorstand wählen zu wollen und beschließen für den Sonntag morgen um 9 Uhr (natürlich am selben Wochenende) eine Stammesversammlung einzuberufen in der Hoffnung, dass nur die Anwesenden überhaupt Zeit haben und somit keiner etwas dagegen hat. Hier kommen die 2 Wochen ins Spiel und somit haben alle Mitglieder der Versammlung zumindest eine Chance auch an ihr teilzunehmen. Ansonsten kann ich mir das durchaus vorstellen.