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An der Einladungsfrist von vier bzw. zwei Wochen würde ich nichts ändern. Eine kürzere Frist wäre zu kurz.
Die Idee, dass ein Stamm sich so, wie er sich eine Geschäftsordnung geben kann, auch beschließen kann, wer genau auf der Stammesversammlung eine Stimme haben soll, ist sehr interessant.
Es muss dabei aber, wie du schon schreibst, gewisse Grenzen geben. Zum Beispiel sollten es nicht möglich sein, den Kindern die Einflussmöglichkeit zu nehmen.
wtobi
An der Einladungsfrist von vier bzw. zwei Wochen würde ich nichts ändern. Eine kürzere Frist wäre zu kurz.
Die Idee, dass ein Stamm sich so, wie er sich eine Geschäftsordnung geben kann, auch beschließen kann, wer genau auf der Stammesversammlung eine Stimme haben soll, ist sehr interessant.
Es muss dabei aber, wie du schon schreibst, gewisse Grenzen geben. Zum Beispiel sollten es nicht möglich sein, den Kindern die Einflussmöglichkeit zu nehmen.