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    Simon Kouril Verifiziert · angelegt
     

    Die jetzige Form der Satzung verhindert doch nicht, dass alle drei Elternversammlungen gleichzeitig stattfinden!

    Für die einen macht es Sinn, die Elternversammlungen alle zusammen abzuhalten, z.B. auf einem Stammestag, damit viele Eltern auch kommen.

    Wenn es in einem Stamm Stufenlager gibt kann es aber auch Sinn machen z.B. die Elternversammlungen auf den getrennten Elternabenden der Stufen stattfinden zu lassen.

    Die bestehende Regelung ermöglicht den Stämmen Flexibilität, eine "Stammeselternversammlung" würde diese Flexibilität nehmen!