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Da es scheinbar immer wieder falsch verstanden wird: Es geht mir nicht um die konkrete Situation im Bezirk! Es ist eher eine grundsätzliche Sache.
Grundsätzlich sollten alle Stimmberechtigten freiwillig an einer Versammlung teilnehmen. Diejenigen die es nicht interessiert, werden so oder so nicht kommen. Mein Vorschlag beinhaltet nur die Möglichkeit sich vorab noch einmal um die "Fehlenden" zu bemühen. Solange keine Stellvertretung möglich ist, bietet der Vorschlag insofern auch die Möglichkeit, die Beschlussfähigkeit mit einer Verzichtserklärung zu unterstützen bzw. zu erhöhen. Der Vorschlag mit der "Doppel-Einladung" ist nicht satzungskonform, da ein entsprechender Zeitraum zwischen den einzelnen Terminen liegen muss. Ansonsten könnte jede Versammlung ständig gegen den Willen der nichtanwesenden Mitglieder eine Beschlussfähigkeit herbeiführen.
Fulle Verifiziert
Da es scheinbar immer wieder falsch verstanden wird: Es geht mir nicht um die konkrete Situation im Bezirk! Es ist eher eine grundsätzliche Sache.
Grundsätzlich sollten alle Stimmberechtigten freiwillig an einer Versammlung teilnehmen. Diejenigen die es nicht interessiert, werden so oder so nicht kommen. Mein Vorschlag beinhaltet nur die Möglichkeit sich vorab noch einmal um die "Fehlenden" zu bemühen. Solange keine Stellvertretung möglich ist, bietet der Vorschlag insofern auch die Möglichkeit, die Beschlussfähigkeit mit einer Verzichtserklärung zu unterstützen bzw. zu erhöhen. Der Vorschlag mit der "Doppel-Einladung" ist nicht satzungskonform, da ein entsprechender Zeitraum zwischen den einzelnen Terminen liegen muss. Ansonsten könnte jede Versammlung ständig gegen den Willen der nichtanwesenden Mitglieder eine Beschlussfähigkeit herbeiführen.