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    Achim Köhler Verifiziert · angelegt
     

    In den Stämmen der Pfadfinderinnenschaft Sankt Georg (PSG) ist seit vielen Jahren immer ein Vorstandsmitglied ein Kind oder ein Jugendlicher (unter 18). Was ich bisher gehört habe, klappt das sehr gut. Im übrigen wäre das auch im Sinne des Gesetzgebers, der im Sozialgesetzbuch (Bundesgesetz) SGB VIII die Selbstverwaltung der Jugendverbandsarbeit durch die Jugendlichen selbst vorschreibt. "Jugend leitet Jugend" ist nicht nur ein Prinzip der Deutschen Jugendbewegung, sondern auch im Sinne von Baden-Powell...