1-1 von 1
Sortieren:
    1
    Jörg Engelbach Verifiziert · angelegt
     

    Vielleicht sollte der Vorschlag differenziert nach Ebenen betrachtet werden: Bei der Größe einer Bundesversammlung würden die drei zusätzlichen Referentenstimmen nicht zu sehr ins Gewicht fallen, würden aber das beabsichtigte Zeichen setzen.

    Schon auf der Diözesan- oder Bezirksebene wird es schwieriger, gerade bei kleinen Diözesan- oder Bezirksverbänden. Da finden sich eher selten engagierte Personen, die in entsprechenden Arbeitskreisen oder als Fachreferenten mitarbeiten. Und der Stimmenanteil einer Diözesan- oder Bezirksleitung auf der entsprechenden Versammlung darf ja 25% gem. Ziffer 109 der Satzung ja nicht übersteigen. Das würde dem Stimmrecht der Fachreferenten u.U. ohnehin einen Riegel vorschieben.

    Nicht umsetzbar halte ich den Vorschlag auf der Stammesebene. Hier kommen immer mal wieder noch Klassiker wie Kassen- oder Materialwart als Fachreferenten dazu. Da die Stammesversammlung eine feste Größe mit 17 Stimmberechtigten hat, käme es hier zu einer Verschiebung des Stimmenverhältnisses zu Ungunsten der Kinder und Jugendlichen. Und in der Stammesleitung hätten diejenigen, die keine Gruppenarbeit machen (Vorstand, Fachreferenten, Elternbeirat) die Mehrheit gegenüber den 4 Stufenleitungen und könnten so die Gruppenarbeit fremdbestimmen. Und auf der anderen Seite machen wir uns Gedanken über Kindermitbestimmung, Jugenddelegierte und Antragsrecht für alle Stammesmitglieder. Das passt für mich nicht zusammen.