Formaler Hinweis: Die Satzung unterscheidet bereits zwischen "Fachreferent/-innen" der satzungsgemäßen Fachbereiche und "weiteren Fachreferent/-innen", die für frei vom jeweiligen Vorstand berufen werden können. Erstere haben in den jeweiligen Leitungen Stimmrecht (vgl. Ziffer 46, 65 und 86); zweitere wiederum haben auch in der jeweiligen Leitung nur eine beratende Stimme (vgl. Ziffer 47, 66 und 87). /AB