Daniel Götz Verifiziert
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Teilweise wird diskutiert wie sinnvoll Fachreferenten/innen (der Fachbereiche) in Stammesversammlungen sind. Hierzu die Anmerkung, dass auf Stammesebene die Strukturen der Fachbereiche zumindest bisher gar nicht vorgesehen sind. Die Fachbereiche bilden sich erst ab Bezirksebene.

Ich würde unabhängig davon aber vorschlagen, dass wir das ganze Thema Fachbereiche in seiner Breite und Tiefe in dem dafür vorgesehenen Zeitraum im Januar/Februar diskutieren.

Momentan geht es ja um die Versammlungen und da gibt es meiner Einschätzung nach erstmal die folgenden Möglichkeiten in Bezug auf die Fachbereiche:

  • keine Stimme
  • beratende Stimme
  • Stimmrecht nur für Fachreferenten/innen
  • Stimmrecht auch für Delegierte der Fachbereiche

Abhängig davon welche Variante man wählt, verändert sich die Zusammensetzung und die Stimmverteilung der jeweiligen Versammlung.

Einen anderen Diskussionsansatz sehe ich darin, was überhaupt eine Person qualifiziert, beratend oder mit Stimmrecht an einer Versammlung teilzunehmen. Ein paar Beispiele/Fragen dazu:

  • Machen wir das an der Vertretung von Personengruppen fest. d.h. Vertretung von Stufen / Diözesen
  • Welche Bedeutung hat die Art des Mandats (Wahl, Votum, Berufung,...)?
  • Soll die Größe der Personengruppen eine Rolle spielen?
  • Welche Bedeutung haben Thematische Schwerpunkte - z.B. soll dann der/die Beauftragte für Intenationales auch eine Stimme an der Diözesanversammlung / Bundesversammlung bekommen.

Momentan weiß ich aber noch nicht genau wie ich das in einen eigenen Vorschlag verpacken würde. Vielleicht fällt ja jemand anderem was dazu ein.