• Ich halte die Karenzfrist für die schlechteste der Lösungen.

    Statt die Parität so zu bearbeiten, dass es den Vorständen dient, wäre diese Variante ausschließlich eine Regelung, den restlichen Vorstand mehr zu belasten. Statt also den anderen beiden Vorstandsmitgliedern (oder falls der Kuratsposten vakant ist: Statt also dem einen Vorstandsmitglied) eine weitere Person an die Seite zu stellen, die nicht zwingend weiblich sein muss, damit die Möglichkeit besteht, jemanden zu finden, würde man diesen Posten absichtlich ein Jahr lang vakant lassen. Das schiebt die Problematik je Wahlperiode immer wieder um ein Jahr auf und belastet die Beteiligten.

    Dazu kommt das Problem einer eventuellen Wiederwahl von zwei Männern als Vorstand, dazu ein Fallbeispiel: Vorstand A braucht eine Kollegin, es findet sich keiner. Der Kuratsposten ist noch dazu vakant. Er schlägt sich also ein Jahr lang alleine durch, es klappt grade so. Nun darf er sich statt einer Kollegin auch einen Kollegen anlachen. Zwei Jahre lang leisten sie tolle Vorstandsarbeit. Nun hat Vorstand B noch ein Jahr Amtszeit vor sich. Vorstand A würde sich gern wiederwählen lassen, aber da Vorstand B ja männlich ist, muss dieser nun ein Jahr lang alleine klarkommen, bis die Karenzfrist wieder abgelaufen ist.

    • Achim Köhler Verifiziert
      +10

      Ich halte die Variante A für die praktikabelste, der Realität am nächsten und für die Grundsituation ehrenamtlichen Engagements am förderlichsten. Ausserdem hat sich diese Variante bewehrt! Bei den Stammesvorständen herscht eine gute Praxis im Umgang mit er Parität. Das durfte ich in meine sechs Amtsjahren als Diözesanvorsitzender bei unseren 90 Stämmen beobachten und kann es auch noch jetzt in den Stämmen sehen, die ich hauptamtlich begleite. Dort, wo es ein Potential zur paritätischen Besetzung der Ämter gibt, wird das auch realisiert. Wo es aber mehr Frauen in den Leiterrunden gibt, bildet sich das auch in den Vorständen ab. Davon kann die Bezirksebene durchaus lernen. Eine Soll-Bestimmung für die Bezirke entlässt die Bezirksversammlung in die Freiheit, verantwortlich mit der Frage nach der Parität umzugehen. Ich denke, wir können unseren Mitgliedern in den Bezirken vertrauen, dass sie das können. Das Misstrauen der Bundesversammlung gegenüber den Verbandsmitgliedern in den letzten beiden Jahrzehnten zum Thema Parität ist nicht gerechtfertigt. Kpl. Achim Köhler, DPSG Wildgänse St. Anna, Düren

  • Ich bevorzuge Variante A zum Wohl der Bezirke und der Bezirksarbeit! Die Gleichberechtigung darf natürlich nicht aus dem Fokus geraten. Die Berzirksversammlungen sollen immer eine Parität anstreben. Wenn es aber keine Kandidaten des anderen Geschlechts gibt und sich nur zwei Frauen oder zwei Männer wählen lassen wollen. Dann hat der Verband und seine Satzung dass zu unterstützen. Die Gefahr besteht doch darin, wenn es Ihnen versagt wird, dass Vorstandsämter weiter unbesetzt bleiben, wenn zum Beispiel beide hinschmeißen und sich woanders engagieren (Vereine und Initiativen gibt es genug). Und wer hat die zahllosen Kandidaten gezählt die sich genau aus diesen Gründen wo anders engagieren? Wer spricht denn HIER in den Diskussionen gerade für die Bezirke, die es jetzt keine Ämter in der Bezirksleitung besetzt haben??? Vorstandsarbeit ist immer noch ein Ehrenamt, in dass man viel Zeit stecken kann (wenn man keine anderen Hobbies hat). Zu zweit kann man mehr Zeit investieren, mehr lostreten, mehr begeistern und mehr anleiten! Seit 2001 wird dieser Antrag zur Aufhebung der Parität (Variante A) regelmäßig in Bundesversammlungen wieder eingebracht und zuletzt haben zwei Stimmen gefehlt! Wie wollen wir junge Erwachsene gerade in ländlichen Gebieten für Vorstandsarbeit gewinnen, wenn wir es zulassen das ganze Bezirksleitungen unbesetzt bleiben?

    • Daniel Götz Verifiziert
      +3

      Zur Frage wer die Kandidaten gezählt hat, die deshalb nicht in den Bezirksvorstand gewählt werden konnten: das hat die AG Strukturwandel im Oktober zusammen mit den Bezirken gemacht. Da gab es eine Umfrage unter allen Bezirken und Diözesen zu dem Thema Parität.

      Die Ergebnisse findest du hier: http://de.slideshare.net/dpsg_de/kurzauswertung-der-umfrage-zur-paritt-in-vorstandsmtern http://blog.dpsg.de/2014/11/paritaet-in-der-dpsg-ein-wichtiges-signal/

      Wie du richtig anmerkst gab es an der letzten Bundesversammlung schon eine breite Zustimmung zu einer Veränderung. Damit es hier für eine Satzungsändernde Mehrheit reicht, wäre nun die Frage, wie man den Bedenken derjenigen begegnen kann, die sich Sorgen um den Verlust von Geschlechtsspezifischen Blickwinkeln in der Vorstandsarbeit machen. In meinen acht Jahren als BeVo war es sicher oft gut, dass mir meine Kollegin aus ihrer Sicht Alternativen zu meinen Ideen aufgezeigt oder manchmal auch ihr Veto eingelegt hat. Nicht dass das nicht auch mit 3 Männern oder 3 Frauen funktionieren könnte. Aber wir wissen ja auch, dass sich beispielsweise eine Männerrunde anders verhält, wenn Frauen dabei sind... Ich bin auch für eine Einschränkung der Parität in den Bezirksvorständen um der Arbeitsfähigkeit willen, aber ich möchte nicht diejenigen verteufeln, die hier Bedenken anmelden.

      • Alexander Riedel Verifiziert
        0

        Ich finde Soll-Bestimmungen, auch auf Stammesebene oder sogar besonders dort, sehr ungünstig! Das öffnet meiner Ansicht nach Tür und Tor für eine "ja, das wäre schön zu haben, muss aber nicht"-Einstellung, die damit absolut nicht gegeben sein soll. Ich denke, gerade in so persönlichen Bezügen wie dem Stamm, aber auch höheren Ebenen, kommt man da oft zu schnell überein, dass es " gar nich anders geht" und Suche nach geeigneteren Kandidaten zu kurz kommt bzw. mögliche, zurückhaltende Kandidaten nicht die Sicherheit bekommen "wir brauchen DICH / nur DU kannst das machen" die manchmal allein dadurch gegeben ist, dass man das gesuchte Geschlecht hat.

    • Stephan Bertelsbeck Verifiziert
      +1

      Das sehe ich wie Nikolaj. Es ist schade, wenn es engagierte Freiwillige gibt, die sich auf Bezirksebene als Vorstand engagieren möchten, aufgrund der Paritätsregelung aber nicht können. Damit ist den Bezirken erst recht nicht geholfen. Besser, zwei männliche oder weibliche Vorsitzende übernehmen die Verantwortung für ihren Bezirk als daß Bezirksvorstände nicht besetzt werden können. Ich sehe auch nicht das Problem, daß sich Frauen oder Männer in der DPSG ohne Paritätsregelung nicht einbringen könnten. Das zeigt sich deutlich auf Stammesebene.

  • Gibt es eigentlich auch die Möglichkeit sich an dieser Stelle für die bisherige Regelung der Parität auf Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene in der Satzung stark zu machen? Oder ist das garnicht vorgesehen, da das Thema Wandel ist.

    Es gibt ja Gründe dafür, warum dieses Thema im Verband kontrovers diskutiert wird und warum es bisher keine satzungsändernde Mehrheit auf der Bundesversammlung gab.

    Ich selbst bin seit 6 Jahren Bezirksvorsitzender in der Diözese Köln. Unser Bezirk hat 8 Stämme. Ich war 4 Jahre lang alleine im Bezirksvorstand. 2 Jahre meiner Amtszeit durfte ich bisher gemeinsam mit einer Vorsitzenden verbringen.

    • Natürlich kann man sich hier auch für die bisherige Regelung stark machen! Inhaltlich teile ich deine Einschätzung.

      Die Bundesversammlung hat sich in den letzten Jahren damit schwer getan, die Parität aufzuheben, da es gute Gründe für sie gibt:

      Unser Verband ist stolz darauf, dass er sich für Geschlechtergerechtigkeit einsetzt. Auch nachzulesen hier: http://dpsg.de/fileadmin/daten/dokumente/Position_Geschlechtergerechtigkeit_2013.pdf Und das soll sich auch in den Vorstandsteams abbilden.

      Frauen und Männer bringen unterschiedliche Perspektiven ein! Das erlebe ich in den verschiedenen Gremien immer wieder. Und ich glaube, nur durch eine paritätische Regelung sucht eine Versammlung ernsthaft nach Kandidaten beider Geschlechter. Und so manche Kandidatin und Kandidat wäre vermutlich heute nicht Vorstand, wenn es diese Regelung nicht gäbe. Das heißt nicht, dass es nicht auch gute rein weibliche oder männliche Vorstandsteams geben kann. Aber es fehlt ihnen eine Perspektive.

      Und trotzdem sehe ich ein, dass wir die Kritik der Bezirke ernstnehmen müssen. Wenn die bisherige Regelung zur Parität ihre Arbeitsfähigkeit behindert, dann müssen wir darüber reden und überlegen, was wir tun können. Das soll auch hiermit geschehen.

      Ich bin nur nicht sicher, ob die Aufhebung der Parität diese Probleme löst oder eher in Einzelfällen schnelle Lösungen möglich macht.

      Und letztlich: die Parität aufzuheben, ist ein starkes politisches Zeichen. Wir sollten gut überlegen, ob wir das so setzen wollen.

      • Danke für deine Antwort Kerstin.

        Ich persönlich bin dafür die bisherige Regelung auf Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene beizubehalten.

        Ich selbst habe, wie erwähnt, vier Jahre als Mann alleine einen Bezirk als Vorsitzender geleitet. Seidem ich wieder eine Vorsitzende an meiner Seite habe, habe ich festgestellt, dass dies meine Arbeit sehr bereichert. Es gibt viele Momente wo wir Argumente im Vorstand aus der Sicht unseres Geschlechtes betrachten. Hier ist es gut sich mit dem anderen Geschlecht austauschen zu können und gemeinsam eine Entscheidung treffen zu können. Auch gibt es verschiedene Herangehensweisen der Geschlechter bei speziellen Problemen.

        In der Zeit als ich als Mann alleine im Bezirksvorstand war, habe ich mich auch nicht alleine gefühlt. Ich hatte in dieser Zeit eine starke, rein männliche, Bezirksleitung hinter mir, die mich tatkräftig unterstützt hat. Alle notwendigen Aufgaben konnten durch uns alle als Team erfüllt werden. Aus diesem Grund finde ich das Argument dass man ja durch die Paritätspflicht alleine ist oder sogar in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist, nicht gut. Egal auf welcher Ebene in der DPSG. Auch wenn man formell auf dem Papier als Vorstand alleine ist, ist man doch nie wirklich alleine.

        Wir müssen uns bewusst sein, dass wir in unserem Verband immer noch wesentlich mehr Männer als Frauen haben. Durch die bisherige Regelung der Parität ist es für Frauen wesentlich einfacher den Schritt in einen Vorstand zu wagen. Gäb es keine Paritätsregelung, hätten es Frauen wesentlich schwieriger in Vorstandsämter zu kommen, da es einfach mehr männliche Kandidaten für Vorstandsämter geben würde.

        In der heutigen Zeit, in der über Frauenquoten in Führungspositionen in der Wirtschaft, in Politik und Gesellschaft diskutiert wird, können wir als Jugendverband stolz sein, eine Regelung zu haben, die für Geschlechtergerechtigkeit sorgt. Ich denke es wäre das völlig falsche Zeichen die Parität auf Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene aufzugeben.

        Wenn es in Bezirken Probleme gibt geeignete Kandidatinnen und Kandidaten mit beiden Geschlechtern zu finden, müssen wir uns die Bezirke genau angucken und uns fragen woran es individuell liegt. Liegt es wirklich an der Paritätsregelung? Es kann zum Beispiel auch daran liegen, dass es einfach zu wenige Stämme bzw. Leiter/innen in diesem Bezirk gibt. Oder einfach daran, dass die Stämme einfach nicht an der Bezirksarbeit interessiert sind. Sollten solche Gegebenheiten gegeben sein, löst man mit der Auflösung der Parität nicht das Problem, dass Vorstandsämter nicht besetzt werden können.

  • Ist es denn wirklich so in der DPSG, dass man die paritätische Besetzung vorschreiben muss? Ich erlebe das nicht so. Variante A finde ich daher am sinnvollsten.

  • Maximilian Kroth Verifiziert
    +2

    Variante E: Kurat(inn)en Auch sie gehören fü mich zum Vorstand und haben auch ein Geschlecht. Ich finde es vertretbar, wenn unter allen drei Vorstandsmitgliedern beide Geschlechter vertreten sind. Soll das mit Variante B gemeint sein, erledigt sich das, aber ich verstehe den Text der Variante B nicht.

    • Hallo Maximilian,

      so ist die Variante B gemeint. Der entscheidende Satz ist hier:

      Sind alle Ämter des Bezirksvorstandes besetzt, müssen beide Geschlechter im Bezirksvorstand vertreten sein.

      Das soll bedeuten: wenn nur 2 Ämter besetzt sind, dürfen diese auch von 2 Männern oder 2 Frauen ausgeübt werden, wenn aber alle 3 Ämter besetzt sind, müssen sowohl Frauen als auch Männer im Team sein, also 2 Frauen und ein Mann oder umgekehrt. Das geht also in die Richtung, die du beschreibst. /DG

  • Jörg Engelbach Verifiziert
    +1

    Eine Soll-Bestimmung bedeutet, dass in der Regel danach zu verfahren ist und nur in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen werden darf. Insofern hat eine Soll-Bestimmung immer noch eine starke Stellung. Der Vorteil der Soll-Bestimmung besteht darin, dass sie die Ausführenden nicht knebelt, wie eine Muss-Bestmmung. Angesichts der Situation in unserem Verband, finde ich Soll-Bestimmungen sehr sinnvoll. Die DPSG lebt von ihrer großen Vielfalt. Jede Muss-Bestimmung läuft dieser Vielfalt zuwider und verhindert, den Bedürfnissen vor Ort gerecht zu werden. Denn nur die Versammlungen und die Vorstände vor Ort wissen am Besten, wie sie ihre Arbeit gut leisten und verantworten können. Das kann niemand in Berlin oder Neuss besser beurteilen. Deshalb klares Votum für Variante A.