Die Bundesausbildungstagung erhält Antragsrecht auf der Bundesversammlung zur Sache des Ausbildungskonzeptes
Bisherige Regelung: Auf der jährlich stattfindenden Bundesausbildungstagung sind alle für die Ausbildung verantwortlichen eingeladen um sich über das Bundeseinheitliche Ausbildungskonzept (Teil 1 Modulausbildung ohne WBK) in der angewandten Praxis auszutauschen und ggf. Veränderung anzuregen. Es liegt aber im Ermessen der Bundesleitung diese Vorschläge umzusetzen.
Dirk "Billy" Stratmann ist dafür
Da sich auf der Bundesaubita die Experten und Expertinnen in Sachen Modulausbildung treffen, austauschen und beraten sollte die Bundesaubita nur in Sachen der Modulausbildung ein Antragsrecht auf der Bundesversammlung erhalten. Dort wird dann von der Bundesleitung, den Diözesanvorständen und den Delegierten der Alterstufen gemeinsam über den Antrag der Bundesaubita entschieden. Ein Gesamtverbandliches Ausbildungskonzept sollte auch vom gesamten Verband entwickelt und verändert werden können und nicht nur von der Bundesleitung.