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Auch Minderjährige können Vereinsvorstand werden. Eine Beschränkung ergibt sich nicht aus dem Gesetz. (Reuter in Münchner Kommentar zum BGB § 26 Rz. 6) Wäre auch sinnwiedrig. Denn wenn der Minderjährige im Rahmen der Vereinsvertretung tätig wird benötigt er doch gerade nicht den Schutz der §§ 106 ff BGB.
tobas
Auch Minderjährige können Vereinsvorstand werden. Eine Beschränkung ergibt sich nicht aus dem Gesetz. (Reuter in Münchner Kommentar zum BGB § 26 Rz. 6) Wäre auch sinnwiedrig. Denn wenn der Minderjährige im Rahmen der Vereinsvertretung tätig wird benötigt er doch gerade nicht den Schutz der §§ 106 ff BGB.