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    tobas · angelegt
     

    Auch Minderjährige können Vereinsvorstand werden. Eine Beschränkung ergibt sich nicht aus dem Gesetz. (Reuter in Münchner Kommentar zum BGB § 26 Rz. 6) Wäre auch sinnwiedrig. Denn wenn der Minderjährige im Rahmen der Vereinsvertretung tätig wird benötigt er doch gerade nicht den Schutz der §§ 106 ff BGB.