• Der Trend geht doch klar zu mehr Unverbindlichkeit, daher werden mehr Vorstände benötigt. Nach dem Motto um so mehr "andere" dabei sind um so wenig verbdindlich muss ich die Aufgabe wahrnehmen. Konkret sollten 3 Vorstände für die Führung eines Stammes, eines Bezirkes und einer Diözese wohl mehr als ausreichend sein, zumal der Leitung der jeweiligen Ebene weitere idR stimmberechtigte Mitglieder wwie Leiter und Referenten angehörigen. Sofern noch die nun angeregte Delegation kommt und die Parität wegfällt ist eigentlich alles gut und es sollte ausreichen besetzte Vorstandsämter geben. Realität ist doch oft das viele Fuktionen gar nicht besetzt werden können weil es zu wenig Aktive gibt (z.B. in kleinen Stämmen).

    • Ich gebe dir auch Recht, dass mehr Leute, weniger Verantwortungsgefühl mit sich bringen kann. Betonung ist auf KANN. Ich persönlich weiß nicht, was das beste für die einzelnen Stämme ist. Aber genau deswegen möchte ich mich auch nicht mit einer Satzung, die Variante A oder B fassen würde, über die Stämme stellen. Ich finde Stämme sollten sich selbst bewusst werden, was für sie in dieser Hinsich das beste ist. Ich persönlich habe z.B. sogar die Erfahrung gemacht, dass 2 besser sind als 3... Conclusio als: Variante C

      • Ich denke auch, dass eine Erweiterung des Vorstandes keinen Sinn macht. In den meisten Stämmen (bei denen ich es mitbekomme) ist es ohnehin schwierig eine echte Wahl zu haben. Es gibt zumeist genau so viele Kandidaten, wie es Ämter zu besetzen gilt. Zusätzlich sehe ich die Gefahr, dass das Vorstandsamt durch zu viele Mitglieder nicht mehr Ernst genug genommen wird. Es gibt dann ja genug andere, die die Aufgabe übernehmen können.

        • Jörg Engelbach Verifiziert
          +1

          Die Erweiterung des Vorstandes ist ja kein Muss. Wer mit 3 glücklich ist, soll es gerne bleiben. Aber Hand aufs Herz: Eine Auswahl gibt es doch so gut wie nie. der in der Regel harmoniebedürftige DPSG´ler kann doch einer solchen Konkurrenzsituation schlecht begegnen. Ich bin jetzt 33 Jahre in dem Laden und habe auf Versammlungen noch nie erlebt, dass es zwei oder mehrere konkurrierende Kandidaten um ein Amt gab, außer auf einer Bundesversammlung um den hauptamtlichen Bundesvorstand.

    • Annika Ecke Verifiziert
      +2

      Ich gebe dir Recht, dass mehr Leute auch bedeuten kann das sich mehr drücken, aber meine Erfahrung hat gezeigt das gerade die erweiterten Vorstände viel in einem Stamm oder Bezirk machen aber nicht auf die höhere Ebene wollen und ihre Zeitressourcen genau planen. Desweiteren sind es gerade die kleinen Stämme oder Bezirke die nicht mir einer Leitung arbeiten, da ihnen dafür die Leute fehlen aber einen weiteren Vorstand findet man dann schon eher, wenn die Arbeitseinheit kleiner ist.

  • Annika Ecke Verifiziert
    +4

    Ich finde Variante C gut, da es immer Vorstände gibt die garnicht auf die nächst höhere Ebene wollen und somit auch kein Stimmrecht benötigen. Man kann die Aufgaben dann entsprechend verteilen.

    • Daniel Götz Verifiziert
      +4

      Von der Flexibilität her ist die Variante C klar vorne. Was mir ein bisschen Sorgen macht: Wir wählen dann z.B. 4 Vorstände und statten alle 4 Personen mit dem gleichen Vertrauen und Mandat aus. Trotzdem muss bei jeder Versammlung ausgemacht werden, wer vom Vorstand dann doch kein Stimmrecht hat. Das mag dann bei der übergeordneten Versammlung noch funktionieren, aber als gewählter Vorstand auf der eigenen Versammlung kein Stimmrecht zu haben finde ich irgendwie seltsam - vorallem im Vergleich zu anderen Diskussionen wie die um das Stimmrecht der Fachbereiche. Ist diese Diskrepanz zwischen Mandat und Stimmrecht dann wirklich gewünscht?

    • Stephan Bertelsbeck Verifiziert
      +4

      Die Vorstandsmitglieder ohne Stimmrecht in der jeweiligen Versammlung sollten hier zumindest beratende Funktion haben.

    • Und da bei diesem Vorschlag es dem Stamm freigestellt bleibt, wie viele Ämter der Stamm haben soll/kann

  • Maximilian Kroth Verifiziert
    +3

    Wieso braucht es das überhaupt? Unter Kritikpunkte steht kein einziges Argument.

    Ich finde 3 eine gute Zahl. Es braucht nicht mehr. So sind die Stimmen gut verteilt und jeder Vorstand spürt seine Verantwortung, das ist wichtig!

    Bei unserem BDKJ (5 Vorstände) wurde jetzt schon wiederholt die Kassenprüfung verschusselt, mit der Begründung "Ja, XY ist Schuld". Der Vorstand konnte so nicht entlastet und neu gewählt werden!

    • Jörg Engelbach Verifiziert
      +1

      Das liegt ja wohl eher an der Schusselgkeit des bdkj-Vorstandes und nicht an der Struktur.

    • Bei uns zum Beispiel gibt es "Vorstandsmitglieder", die auf Stammesebene wie ein "normaler" Vorstand aggieren, aber im Zweifel keine wirkliche Entscheidungsmacht haben, da sie nicht rechtliche verantwortlich sind. Gerne würden wir ein Team von 5 StaVos sein, die gleichberechtig sind. Ein "XY" ist schuld gibt es bei uns nicht. Wir sind ein großer Stamm und alle StaVos sind in einem bestimmten Gebiet sehr engagiert. Diese Aufgaben auf drei zu reduzieren geht zeitlich nicht.

  • Dennis Müller Verifiziert
    +3

    Drei Personen ist eine gute Größe für ein Vorstandsteam. Mehr braucht es aus meiner Sicht nicht und es erschwert auch eher das Arbeiten. Da gebe ich MacFaden mit dem Verbindlichkeitsproblem recht und es macht zudem Absprachen und Terminvereinbarungen schwieriger.

    Das Problem ist häufig eher das, dass die drei Ämter nach momentaner Satzung nicht besetzt sind. Insbesondere ist es oft ein Problem, einen Kuraten zu finden. Bzw. diesen als vollwertiges Vorstandsmitglied zu zählen, da etwa Gesitliche als Stammeskuraten nur begrenzt Leitungs-, Verwaltungs- und Vertretungsuafgaben übernehmen. Optional eine dritte Person in den Vorstand wählen zu können, unabhängig vom Kuraten, fände ich daher gut. Die Stimmenzahl könnte dabei auf drei begrenzt bleiben.

    • Achim Köhler Verifiziert
      0

      Ich bin für Variante C. Also, ich durfte zweimal die Erfahrung machen, über zwei bzw. drei Amtzeiten in verschiedenen Konstellationen in einem dreiköpfigen Vorstand zusammen zu arbeiten. Insbesondere für die Zeit im Diözesanvorstand würde ich attestieren, die Aufgabenfülle reicht locker für sechs Vorstandsmitglieder (teilweise 40 Stunden ehrenamtlich pro Woche). Da hatte es die KJG-Diözesanleitung gut, die ihre Aufgaben auf sechs oder sieben Leute verteilen durften. Ein oder mehrere Vorstandsreferent(inn)en sind auch keine Lösung, da viele Aufgaben an das Mandat gebunden sind (Vertretung auf Bundesebene oder beim BDKJ oder beim Bistum etc...). Was die "Vollwertigkeit" der Kurat/innen im Vorstand anbetrifft, habe ich nur gute Erfahrungen gemacht. Im Diözesanvorstand durfte ich mit drei Diözesankuraten zusammenarbeiten, die alle einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit investiert haben; als ehrenamtlicher Stammeskurat habe ich bestimmt genausoviel getan, wie meine Vorstandskollegen; und als Kaplan sehe ich mich durchaus verantwortlich für die gesamte Vorstandsarbeit. Allerdings würden da ein, zwei, drei weitere Vorstandsmitglieder durchaus hilfreich sein. Variante C hat die höchstmögliche Flexibilität für die betroffene "Verbandseinheit". Vor dem Hintergrund, dass die Situation jedes Stammes anders ist, jedes Bezirks und jedes Diözesanverbandes, sollten nicht weiter alle über einen Kamm geschert werden. Mit der Einschränkung, dass nur drei von <vier>, <fünf>, <sechs> Vorstandsmitgliedern Stimmrecht haben, gibt es auch genügend Kompatibilität auf der nächst höheren Ebene.

  • Ich finde dass man unterscheiden sollte zwischen Stimmrecht auf gleicher ebene und nächst höhere ebene. Warum soll ein Stamm/Bezirk/Diözese weniger Stimmrecht auf der nächsten ebene haben nur weil der Vorstand nicht voll besetzt ist? Deswegen 1 Stimme z.B. pro Bezirk in der Diözesanversammlung. Die Leiterinnen und Leiter sollen gleich vertreten werden ob der Vorstand vollständig ist oder nicht. Auf der eigene Ebene sollte aber jeder vorstand natürlich Stimmrecht haben da jeder dafür gerade steht was in seiner ebene passiert.

    • David Heun Verifiziert
      +1

      Die Variante mit einer Stimme pro Vorstandsteam (egal ob jetzt drei oder fünf) ist jetzt schon vermehrt aufgekommen, deswegen hier nochmal zusammengefasst einige Gründe:
      - Stämme/Bezirke/Diözesen (Gliederungen) hätten gleiches Stimmrecht auf der nächsten Ebene, auch wenn der Vorstand nicht voll besetzt ist. - "Gleichberechtigung" der Vorstandsvertretung
      - es kann sein, dass manche Vorstände ihre Gliederung super leiten, aber wenig Interesse auf die nächst höhere Ebene haben, dann sind sie trotzdem durch die Eine Stimme aus ihrer Gliederung gut vertreten. Aufgaben können dementsprechend gut verteilt werden.
      - dagegen könnte die Verantwortung für Aufgaben sprechen, da im Team ggf. Aufgaben untergehen (Stimme=Verantwortung).
      - die Problematik der Vertretungsmöglichkeit von Vorständen minimiert sich, da nicht jeder Vorstand zu jedem Gremium muss.

  • Wenn man sich die Zusammensetzung von Vrständen in anderen Vereinen anschaut, dann gibt es dort auch immer die Unterscheidung zwischen nach aussen vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern und solchen, die spezielle Funktionen innehaben (Kasse, Presse etc.). Eventuell lohnt es sich über eine solche Strukturierung nachzudenken? 2 Vorsitzende und 1 Kurat, die nach aussen vertretungsberechtigt sind und ergo auf der nächsten Ebene (Bezirk) stimmberechtigt wären. Dieses Konzpet muss natürlich auch an die DPSG Struktur nochmals angepasst werden.

    • Warum müssen denn Leute die bestimmte Aufgaben übernehmen (Presse, Kasse, ...) Mitglieder des Vorstands sein? Ich finde die 3 Vorstände können doch auch so schon Aufgaben delegieren.

  • Jörg Engelbach Verifiziert
    +1

    Als einer derjenigen, der die Diskussion um das Vorstandsteam losgetreten hat, möchte ich gerne noch einmal auf die Argumente der ersten Runde auf Ypart verweisen. Das wichtigste Argument für mich ist aber: Es soll in die Verantwortung der Versammlungen vor Ort gelegt werden, eine Entscheidung über die Größe des Vorstandsteams zu treffen, die den Bedarfen vor Ort am Besten gerecht wird. Wer bei drei Vorständen bleiben will, ist nicht gezwungen zu erweitern, solange die Stimmenverhältnisse gleich bleiben: Variante C. Ich persönlich kenne viele Stämme, die mit Konstruktionen wie erweiterten Vorständen eher an der Satzung vorbei arbeiten. Oft aus dem Grund heraus, dass die Kuratenposition nicht oder nur auf dem Papier besetzt ist. Hier muss sich die Satzung den Realitäten anpassen. Das Gesetz ist für die Menschen gemacht, nicht umgekehrt.

  • Das Problem ist doch ein anderes. Ich bin der Meinung dass es nicht hilft mehr Personen in den Vorstand zu nehmen, auf welcher Ebene auch immer. Wir müssen uns und unsere Aufgaben/Themen besser hinterfragen. Muß das Thema noch auf die Agenda, müssen wir etwas neues anfangen? Wenn ich mir engagierte Vorsitzende anschaue, dann leisten sie sehr viel. Als Bsp. unsere Bundesvorsitzenden, die nur wenige Tage im Monat in ihren eigenen Betten schlafen, 40 Wochenende im Jahr unterwegs sind und viele verschiedene Themen gleichzeitig bespielen müssen. Wir müssen zurück/dahin kommen, dass wir ein menschen- und familienfreundlichen "Job" bieten. Dass es möglich ist Familie und Freundschaften zu pflegen und die Ämter für jede/n (ehrenamtlichen) ermöglichen! Das geht nicht mit Satzungstexten, jedoch mit gravierenden Einschnitten und entsprechenden Beschlüssen. Konzentrieren wir uns (wieder) darauf, wofür wir das Ganze machen!

  • David Heun Verifiziert
    0

    Da leider die Funktion mit neuen Änderungsvorschlägen nicht funktioniert, hier so:

    Neuer Vorsclag

    Variante D: flexible Vorstandsgrößen, eine Stimme! Es gibt die Möglichkeit einer Vorstandsgröße von drei bis sechs Vorstandsmitgliedern, deren Anzahl frei festgelegt werden kann. In den Untergliederungen ist jeweils eine unterschiedliche Anzahl an Vorstandsmitgliedern möglich. Es gibt jedoch eine Stimmen auf der nächsthöheren Ebene.

    Begründung: Wenn bereits über ein Vorstandsteam nachgedacht wird, spielt es nicht zwingend eine Rolle, dass es weiterhin drei Stimmen auf der nächst höheren Ebene geben muss. Eine Möglichkeit wäre - um auch die Vertretungsmöglichkeitsproblematik von Vorständen kombiniert zu lösen - eine Vertretung (als Vorstandsteam) mit nur einer Stimme! So muss (mindestens) ein Vorstand vertreten sein, um die Stimme des Stammes abgeben zu können - es müssen aber nicht alle Vorstände für mehr Stimmen anwesend sein, weswegen ggf. die Beschlussfähigkeit in Frage gestellt werden könnte, obwohl alle Stämme anwesend sind.

  • Ich finde es jetzt schon schwierig eine Rückmeldung von einem 3-Personen Vorstand zu bekommen, vor allem auf Ebenen oberhalb des Stammes wo man sich nicht so oft persönlich trifft. Warte ich bis alle 3 eine Antwort gemailt haben, oder reicht einer, oder 2. Das stelle ich mir praktisch dann mit 5 oder 6 Leuten nicht sehr geschickt für die praktische Arbeit vor.

  • Ich finde es sollte ein Kommitee von ~5 Leute welche alle gewählt werden geben. Dieses Kommitee bestimmt unter sich einen Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden. Diese nehmen dann die Vertretung auf der nächst höhren Ebene war. Auf der eigenen Ebene ist das ganze Kommitee stimmberechtigt. Somit kann jede Person des Kommitees die Ebene in entsprechende Gremien z.B. BDKJ vertreten. Innerhalb des Kommitee soll ein "Geschäftsplan" aufgestellt werden welche die Arbeitsfelder der ebene auf die Kommitee Mitglieder aufteilt. Somit sind wir flexibel, hoch einsatzfähig und machen keinen zu großen "Kopf" die auf der nächsten Ebene mitreden wollen/müssen. Der weiter gehende Punkte daraus wäre die Leitung der jeweiligen Ebene durch das Kommitee zu ersetzen. Die Stufen/Fach-Arbeitsgruppen würde dem Kommitee zuarbeiten und einen fixen Ansprechpartner (Geschäftsplan) haben.

  • Unabhängig davon, welche Vorstandsgröße die sinnvollste ist:

    Ich sehe den Unterschied zwischen den Varianten A bzw. B zu der Variante C nicht. Entweder, wir legen die Vorstandsgröße auf {vier, fünf, sechs} fest, oder wir geben die Möglichkeit, bis zu {vier, fünf, sechs} Vorstände zu wählen. So oder so läuft es aber darauf hinaus, dass die Ebene die Menge an Vorständen nicht unbedingt stellen kann, aus Mangel an Ehrenamtlichen, oder weil sie nicht wollen. D.h. ob wir eine feste oder eine flexible Zahl festsetzen, macht meiner Meinung nach, keinen Unterschied?!

    • Stephan Bertelsbeck Verifiziert
      +1

      Bei kleineren Stämmen ist sicherlich ein Vorstand mit 3 Mitgliedern ausreichend. Bei größeren Stämmen macht es m. E. Sinn, wenn der Vorstand größer ist, z.B. 5 Mitglieder, da der Aufwand wächst. Mit einer flexiblen Lösung kann die Vorstandsgröße den Verhältnissen im Stamm angepaßt werden. Größere Stamme haben i.d.R. auch keine Probleme, die Vorstandsämter zu besetzen. Zudem bietet dies die Möglichkeit, neue Vorstände durch altgediente Vorstände anzulernen.

    • Der Unterschied zwischen den Varianten A bzw. B zu der Variante C liegt darin, dass die Variante C mehr Flexibilität zu lässt und je nach Bedarf 3 bis 6 Vorstände gewählt werden können. Ob dies dann genutzt wird und mit Ehrenamtlichen besetzt werden kann, wird vor Ort festgestellt. An einem Beispiel wird das deutlicher: Wenn die Vorstandsgröße nach Variante A bzw. B. auf vier Personen festgelegt wird, gibt es keine Möglichkeit nach Bedarf (der nur vor Ort erkennbar ist) mehr Vorstände einzusetzen. Nach Variante C können die einen drei Vorstände einsetzten, die andere dagegen sechs Vorstände, wenn sie den Bedarf und die Leute dazu haben.