Rederecht für Gäste
Auf jeder Versammlung sollte jeder Gast Rederecht haben, bis von der Versammlung etwas anderes beschlossen wird.
Bisher muss Gästen der Versammlung, die in ihrer Funktion nicht Teil der Satzung sind (beratend oder stimmend) formal das Rederecht gesondert eingeräumt werden.
Beispiel: Landesvorstand in Bayern auf Diözesanversammlungen; Bischof oder kirchlicher Vertreter (nicht BDKD); Bürgermeister auf Stammesversammlungen; Ehemalige DPSGler ohne Funktion...
wtobi ist dagegen
Bisher haben Gäste kein Rederecht, es kann ihnen aber jederzeit erteilt werden. Nach diesem Vorschlag hätten Gäste Rederecht, es könnte ihnen aber entzogen werden.
Ich finde den aktuellen Zustand besser und würde ihn beibehalten, weil es einfacher und schöner ist, einfach am Anfang der Versammlung kurz zu sagen, dass Gäste Rederecht haben, als (falls nötig) Gästen das Rederecht abzuerkennen.