Jörg Engelbach
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Heißt doch: Ersetze Stammesleitung durch Stammesvorstand. Und: Wieder mal soll ein kleiner Zirkel darüber entscheiden, was alle (Leiter/innen) und Gruppen zu tun haben. Das habe ich schon mehrfach abgelehnt.
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Schon an anderer Stelle habe ich geschrieben, dass ich die vergleichsweise mächtige Stellung des Vorstandes in der DPSG-Satzung für einen Anachronismus halte. Dieser Vorschlag erweitert die Machtstellung des Vorstandes noch.…
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Naja, der § 666 BGB ist aus dem Vertragsrecht. Das hat mit Vereinsvorständen erst einmal wenig zu tun. Ob ein Vorstand ggü. der MV berichtspflichtig ist, regelt allein die Vereinssatzung.…
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Um den konkreten Situationen vor Ort gerecht zu werden, soll genau dies verändert werden. Und um die Gewichtungen innerhalb der "höheren" Ebenen nicht zu verändern, bleibt es bei drei Stimmen…
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Doch. Gemäß Ziffer 130 der Satzung der DPSG schon.
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